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News: Rechtfertigung der Online-Durchsuchung

Bundestrojaner soll 200 000 ? kosten

Redaktion / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.

Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.

Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)

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Killefit schuerhaken
Killefit Peter H.1
Killefit oldman44
Killefit hans751
Achtung Staatsfeind The Quimp
Der ganze Thread ! Alibaba
Der ganze Thread ! reiner_m
dirk42799 Redaktion „Bundestrojaner soll 200 000 ? kosten“
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wer, bitte schön, glaubt denn wirklich und ernsthaft, daß das Vorhaben glücken wird oder gar glücken könnte?

- Kungeleien mit den Antivirenprogrammieren => "Blindheit": tja, dann kauf ich solche Software im Ausland
- die Server, an die die Infos geschickt werden, dürfen sich schonmal warm anziehen.
- ich plane schon jetzt die Klage gegen die Bundesregierung wg. unerlaubter Leistungserschleichung (Datentransfer auf Kosten meiner Telekommunikationsrechnung) und die Schadensersatzklage aus Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte.

Unter´m Strich letztlich vielleicht ein diskutabler Ansatz (s. Aktion "Mikado", bei dem alle bundesdeutschen Kreditkartenkonten durchleuchtet werden).
Aber hier wird´s - wie aus diesem Thread alleine ersichtlich - mächtig "Wind von vorne" geben.

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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