Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.
Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.
Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)
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wer, bitte schön, glaubt denn wirklich und ernsthaft, daß das Vorhaben glücken wird oder gar glücken könnte?
- Kungeleien mit den Antivirenprogrammieren => "Blindheit": tja, dann kauf ich solche Software im Ausland
- die Server, an die die Infos geschickt werden, dürfen sich schonmal warm anziehen.
- ich plane schon jetzt die Klage gegen die Bundesregierung wg. unerlaubter Leistungserschleichung (Datentransfer auf Kosten meiner Telekommunikationsrechnung) und die Schadensersatzklage aus Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte.
Unter´m Strich letztlich vielleicht ein diskutabler Ansatz (s. Aktion "Mikado", bei dem alle bundesdeutschen Kreditkartenkonten durchleuchtet werden).
Aber hier wird´s - wie aus diesem Thread alleine ersichtlich - mächtig "Wind von vorne" geben.
Gruß,
Dirk