Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.
Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.
Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)
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Soweit ich mitbekommen habe soll der untersuchende Rechner per E-Mail sein Trojaner bekommen. Da helfen keine Erkennungsprogramme weil sie sie nicht kennen. Aber wenn ein "schlimmer Finger" die Installation verhindert ist es wirkungslos. Einfach nur Textmodus und nicht neugierig sein was im Anhang ist. Schon sind die vielen Euros umsonst ausgegeben.
Nur was ich selber denk und tu trau ich jedem anderen zu.