Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.
Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.
Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)
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Viel interessanter dürfte sein, ...
- ... wie der "Bundestrojaner" auf die Systeme der Opfer, ähm Bürger gelangen soll;
- ... ob es ein betriebssystemunabhängiger Trojaner ist oder für alle möglichen Betriebssysteme eine eigene Variante erstellt werden soll;
- ... was gegen die bösen Bürger unternommen werden soll, die die Malware nicht installieren oder deinstallieren;
- ... ob die Leute, die den Bundestrojaner haben wollen, noch alle Steine auf der Schleuder haben.