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News: Rechtfertigung der Online-Durchsuchung

Bundestrojaner soll 200 000 ? kosten

Redaktion / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.

Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.

Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)

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PegaPX GarfTermy „das eigentlich lustige daran wird sein, ob und wie schnell virenscanner die...“
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Yep, - und wie viele Politiker plötzlich ganz blass werden, wenn rauskommt, wo die sich überall rumtreiben...
"Oberstaatsanwalt XY in Kinderpornographie verwickelt..."
"Unterhaltszahlungen von Minister XY an ehem. Prostituierte in den NL..."
Ob die sich wohl selber schützen können?

Die graben sich doch selber das Wasser ab.

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Killefit schuerhaken
Killefit Peter H.1
Killefit oldman44
Killefit hans751
Achtung Staatsfeind The Quimp
Der ganze Thread ! Alibaba
Der ganze Thread ! reiner_m
Militärausgaben schuerhaken
Militärausgaben hans751