Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.
Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.
Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)
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... drum werden sie die nicht mit email schicken, sondern (hatte hier nicht schon jemand von der NSA-Backdoor geschrieben) Billy-boy überzeugen, das so etwas in jedes staatsbürgerliche OS gehört. Vielleicht dient ja die, z.B. bei Vista künftig nochmals verschärfte, Original-Verifizierung (- und erst recht das in Hardware implementierte DRM) nicht nur dem Kampf gegen die Raubkopien? Jedenfalls lässt sich dieser Mechanismus künftig auch prima zur Kontrolle der einwandfreien Funktion bestimmter Systemkomponenten nutzen und dank Flatrate kann man ja völlig unbemerkt übertragen, was der Logger so hergibt...
reiner