Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.
Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.
Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)
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Nö, ich glaube nicht dass sich ein Virenprogrammhersteller dazu misbrauchen läßt. Denn sobald das bekannt würde , wäre diese Antiviren , oder was auch immer ... weg vom Markt , das würde keiner mehr kaufen !
Es wird gekungelt mit den Virenprogrammherstellern und schwups sind die Programme was diese Malware betrifft "blind" Conpueror
Nein , ich glaube nicht dass zb. Kaspersky bei sowas mitmachen würde . Außerdem , wie verhält sich das Programm international ?Es wird sich nicht an Grenzen halten und somit wird so ein Tool ( sobald es erstmal bekannt ) ist , gemieden wie die Pest . Und das international , auch wenn es nur in DE zu Strafen käme ?! Jedenfalls bin
ich mit ( Killefit ) einer Meinung , das ist keine Freiheit mehr !
Gruß hans