Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.
Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.
Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)
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Nun hat mich mein Explorer rausgehauen , incl. Outlook und allen Adressen und beim Tuneup musste ich den Code neu eingeben und ausserdem sind meine Spracheinstellungen weg . Auch Zune und Wallpaper von Nickels waren fort . Hm , ob ich wohl was falsches gesagt habe ? Koppkratz ;) Wie kommt sowas ? ( KillandCleanScanner ) hans