Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.
Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.
Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)
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Moin
Die Story von - mcrister - erinnert mich an einen PC der jetzt in der Ecke irgendwo rumsteht weil da ebenfalls die FP abgeschmiert ist .
Da half kein betteln noch booten , das ding ließ sich nichtmehr booten !
Obwohl IBM Dos DFT keinenerlei Fehler fand . Noch garnicht lange her . Ob die wohl schon éxperimentóbjekte auf die Umgebung ( zur stärkung der inneren Sicherheit ) auf uns losgelassen haben ?!
Hm, dann würde die behauptung > Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen
Wenn das nun sogar schon bekannt ist , mit diesem ( trojaner ) , dann ist das schon längst auch TatSache ! Mit anderen Worten . Ich denke , das Ding läuft schon auf -Vielen PC,s .
Übrigens fällt mir auf ... beinahe alle der ( oberen ) Politiker hat nen DR. Titel , heutzutage wohl Standart ?!
Moin hans