Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.
Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.
Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)
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Eines dürfte ja mal sicher sein ... wenn diese ( Obrigkeit ) oder sollte ich sie ( Niedrigkeit ) nennen ;) auch nur ein System nicht imstande ist zu kontrollieren , egal ob Mac - Linux oder sonstwas , dann ist diese ganze ( Stärkung zur inneren Sicherheit ) ein teurer Witz , weiter nix !
Aber eines ist schon jetzt hier ziemlich deutlich . Es wird noch einiges an Wind geben , öhm Sturm !
hans