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Freispruch bleibt Freispruch

weissnix2 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Bedingt durch den wissenschaftlichen Fortschritt - DNA-Analyse - konnten in den letzten Jahren einige Verbrechen auch nach mehr als 20 Jahren aufgeklärt werden. Deshalb hat die Große Koalition vor zwei Jahren die StPO dahingehend geändert, dass -  z. B. bei Mord  - auch nach einem Freispruch mangels Beweises das Verfahren wieder aufgenommen werden konnte, wenn sich neue Beweise ergaben. Diese Vorschrift hat das Verfassungsgericht jetzt gekippt: einmal Freispruch bleibt für immer Freispruch, im Klartext: wenn ein Mordverdächtiger mangels Beweises  freigesprochen wird, kann er hinterher fröhlich grinsend erklären: "Äätsch, ich war's doch!", und ihm kann nichts mehr passieren. Das verstehe, wer will...

Wer klug ist, kann sich auch schon mal dumm stellen. Umgekehrt wird's schwierig...
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weissnix2 mawe2 „Nein, ist sie nicht. Wenn man die Halterhaftung in A und NL einfach mit Verweis auf einen Autodiebstahl aushebeln kann, ...“
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Wenn man die Halterhaftung in A und NL einfach mit Verweis auf einen Autodiebstahl aushebeln kann, ist sie genau so viel (oder wenig) wert wie die nicht vorhandene Halterhaftung in D.

So einfach einen Autodiebstahl behaupten, um der Haftung zu entgehen, ist schwierig, weil man ein Auto heute nun mal nicht mehr klauen kann, ohne Spuren an der Zündvorrichtung zu hinterlassen. Ich habe mal von einem Fall gelesen, in dem nach einem Unfall mit Flucht der Halter bzw. mutmaßliche Fahrer behauptete, sein Auto sei gestohlen worden. Nachdem dann durch einen Sachverständigen nachgewiesen worden war, dass dieses Auto niemals anders als mit dem dazu gehörenden Schlüssel gestartet worden war, wurde der Halter nach § 145 d StGB wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilt. Und weil man ihm ja nicht nachweisen konnte, dass er gefahren war, fiel die Strafe etwas höher aus als die, die er für Unfallflucht bekommen hätte. Cool

Speziell im Verkehrsrecht gibt es schon mal skurrile Fälle, Beispiel: 

Mit dem PKW eines Ehepaares wurde Unfallflucht begangen. Wer von den beiden gefahren war, ließ sich nicht feststellen, weil beide sich auf ihr gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht beriefen und jegliche Aussage verweigerten. Ergebnis: Einstellung des Strafverfahrens.

Wer klug ist, kann sich auch schon mal dumm stellen. Umgekehrt wird's schwierig...
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