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Freispruch bleibt Freispruch

weissnix2 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Bedingt durch den wissenschaftlichen Fortschritt - DNA-Analyse - konnten in den letzten Jahren einige Verbrechen auch nach mehr als 20 Jahren aufgeklärt werden. Deshalb hat die Große Koalition vor zwei Jahren die StPO dahingehend geändert, dass -  z. B. bei Mord  - auch nach einem Freispruch mangels Beweises das Verfahren wieder aufgenommen werden konnte, wenn sich neue Beweise ergaben. Diese Vorschrift hat das Verfassungsgericht jetzt gekippt: einmal Freispruch bleibt für immer Freispruch, im Klartext: wenn ein Mordverdächtiger mangels Beweises  freigesprochen wird, kann er hinterher fröhlich grinsend erklären: "Äätsch, ich war's doch!", und ihm kann nichts mehr passieren. Das verstehe, wer will...

Wer klug ist, kann sich auch schon mal dumm stellen. Umgekehrt wird's schwierig...
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mawe2 marinierter „Dashcam-Videos sind speziell Sammlungen von negativen Ereignissen im Straßenverkehr, daraus zu schließen, dass draußen ...“
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Dashcam-Videos sind speziell Sammlungen von negativen Ereignissen im Straßenverkehr, daraus zu schließen, dass draußen "dermaßen viele Idioten" unterwegs sind, finde ich eher falsch.

Da stimme ich Dir zu.

Andererseits ist es im Alltag auch ohne Dashcam leicht zu beobachten, dass viele mit den elementaren Regeln des Straßenverkehrs überfordert sind und immer mehr Rücksichtslosigkeit um sich greift.

dass es da heute schon ein Mittel gibt, es nennt sich Fahrtenbuchauflage

Wer spricht diese "Fahrtenbuchauflage" aus?
Was muss bereits passiert sein, bis es dazu kommt?

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