Bedingt durch den wissenschaftlichen Fortschritt - DNA-Analyse - konnten in den letzten Jahren einige Verbrechen auch nach mehr als 20 Jahren aufgeklärt werden. Deshalb hat die Große Koalition vor zwei Jahren die StPO dahingehend geändert, dass - z. B. bei Mord - auch nach einem Freispruch mangels Beweises das Verfahren wieder aufgenommen werden konnte, wenn sich neue Beweise ergaben. Diese Vorschrift hat das Verfassungsgericht jetzt gekippt: einmal Freispruch bleibt für immer Freispruch, im Klartext: wenn ein Mordverdächtiger mangels Beweises freigesprochen wird, kann er hinterher fröhlich grinsend erklären: "Äätsch, ich war's doch!", und ihm kann nichts mehr passieren. Das verstehe, wer will...
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"Äätsch, ich war's doch!", und ihm kann nichts mehr passieren. Das verstehe, wer will...
Einspruch, euer Ehren. Das wäre ein Geständnis, das ausreichen würde, um ihn (oder sie) wieder vor Gericht zu stellen, auch nach diesem Urteil. Und nein, das muss er/sie/es nicht vor Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht etc. gestehen, das kann er auch dir beichten - warum auch immer er (oder sie) das tun sollte.
Nein, ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch nicht, allerdings kann ich auch nicht die Augen davor verschließen, dass das, was jetzt entschieden wurde, bereits mehr als 70 Jahre Stand der Dinge gewesen ist.
Für den hier behandelten Fall wird es das voraussichtlich so gewesen sein. Was zukünftige Fälle angeht liegt es an der Politik, hier eine Verfassungsänderung vorzunehmen. Ob sich die dafür notwendige Mehrheit allerdings findet, ist eine andere Sache.
Eben nicht! Bis jetzt - bzw. seit der StPO-Reform aus 2021 - war bei nicht verjährenden schweren Straftaten auch nach einem rechtskräftigen Freispruch ein späteres Wiederaufnahmeverfahren möglich, wenn sich neue Beweise ergaben, jetzt nicht mehr. Im konkreten Fall ist 20 Jahre nach einem Mord durch eine erst jetzt mögliche DNA-Analyse nachgewiesen worden, dass der seinerzeit mangels Beweises Freigesprochene wohl doch der Täter war, und dank BVerfG-Entscheid muss das Wiederaufnahmeverfahren gegen den jetzt eingestellt werden..
Dass - ne bis in idem - niemand wegen der gleichen Tat zweimal belangt werden darf, ist unstreitig. Dass ein Freispruch aber selbst dann Bestandskraft haben soll, wenn sich später herausstellt, dass der zunächst mangels Beweises Freigesprochene doch der Täter war, ist für mich nicht nachvollziehbar. Aber wir sind hier ja nicht im juristischen Seminar.
Ein Thema das polarisiert!
In der Vergangenheit musste die Justiz auch Urteile revidieren, wo absolut Unschuldige jahrelang eingesperrt waren, die Unschuldig waren.
Die Entschädigungen waren lächerlich und absolut Unwürdig!
Wenn absolut nach heutiger Technik (DNA) feststeht, dass ein Mörder sich frei in der Botanik weiter bewegen kann wegen einem Fehlurteil in der Vergangenheit, wo diese Technik noch nicht zur Verfügung stand, dann muss auch ein solches revidiert werden können!
Für solche Killer und dem Rechtsstaat hebe ich keinerlei Verständnis!
Gruß
Bis jetzt - bzw. seit der StPO-Reform aus 2021 - war bei nicht verjährenden schweren Straftaten auch nach einem rechtskräftigen Freispruch ein späteres Wiederaufnahmeverfahren möglich, wenn sich neue Beweise ergaben, jetzt nicht mehr.
Und wie viele Verurteilte gab es nach dieser Gesetzesänderung? Lass mich mal nachrechnen. Einen hin, einen im Sinn, das ganze im Quadrat. geteilt durch Pi, ergibt genau 0. So blöd wird kein Richter sein, jemanden aufgrund eines Gesetzes zu verurteilen, wo von Anfang an, ab Sekunde 1 nach Inkrafttreten des Gesetzes klar war, dass das vor dem Bundesverfassungsgericht landet - mit bis dahin unbekanntem Ausgang.
Könnten wir mit einer Zeitmaschine 10, 20, 30 oder 40 Jahre zurückreisen und würden den hier mutmaßlichen Mörder von Frederike oder andere mutmaßliche Täter in vergleichbaren Fällen wieder vor Gericht bringen wollen, dann würden 1.000 von 1.000 Juristen in Deutschland sagen "vergiss es", die einen davon dann noch "wäre aber schön, wenn...", die anderen "und das ist auch gut so, Freispruch bedeutet Freispruch".
Wenn du was dran ändern willst, dann fang bei deinem Bundestagsabgeordneten an und versuche Schritt für Schritt die Mehrheit für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes zusammen zu bekommen. Juristisch ist der Drops nach jetzigem Recht jetzt gelutscht.
Meine Unterschrift kannst du bekommen, wenn du Stimmen sammeln gehst,
Mich kotzen in unserem Rechtssystem noch mehr Sachen an, aber manchmal muss man leider zähneknirschend akzeptieren, dass man diverse Dinge so hinnehmen muss, wie sie nun mal sind. Ich hätte auch gerne eine Halterhaftung für Straftaten oder erhebliche Ordnungswidrigkeiten. Guck dir ein paar Dashcamvideos bei Youtube an, da sind dermaßen viele Idioten unterwegs, die nichts, aber auch gar nichts mehr auf unseren Straßen zu suchen haben. Kannst du alle anzeigen, aber was hast du in 99 % alle Fälle? Bestenfalls das Kennzeichen. Der Halter sagt "keine Ahnung, wer da meinen Wagen gefahren ist, den verleihe ich im ganzen Stadtteil", Sache erledigt. Würde es für ihn stattdessen bedeuten, wenn er es nicht mehr weiß oder wissen will, dass er dann dran ist, dann käme so manche Wahrheit sicher auch ans Tageslicht. Ohne Sinn und Verstand mit Tempo 200 auf dem Standstreifen der Autobahn fahren, von ganz links auf der Autobahn 50 Meter vor der Ausfahrt auf dieser abfahren, da sind auch genügend potenzielle Mörder dabei, aber siehe oben - du kriegst sie nicht.
Nach vielen Jahren Abstinenz vom posten muß ich jetzt doch mal meinen Senf dazugeben:
Du hast so was von recht! Jeder sieht nur die Leute mit Messer oder Knarre aber nicht z.B. die Geisteskranken, die in unserer 30er-Zone Fast And Furious nachspielen oder eben die von dir beschriebenen Manöver veranstalten.
In Österreich und den Niederlanden gibt es die Halterhaftung. Vielleicht sind das ja keine Rechtsstaaten???
In Österreich und den Niederlanden gibt es die Halterhaftung.
Was bedeutet das für jemandem, dem das Auto gestohlen wurde?
Haftet dann der Halter für den Schaden, den der Dieb mit dem Auto verursacht?
Dir ist aber schon klar, dass die Frage unsinnig ist? Halterhaftung bedeutet Umkehrung der Beweislast, das heißt: bei einem Verkehrsverstoß muss nicht die Verfolgungsbehörde beweisen, wer der Täter war, sondern der Fahrzeughalter muss den Täter benennen bzw. beweisen, dass er es nicht war. Kann oder will er das nicht, haftet er für Verkehrsverstöße - in Deutschland nur im ruhenden, in A und NL auch im fließenden Verkehr.
Und wenn ein Schaden mit einem gestohlenen Fahrzeug verursacht wird und der Dieb unbekannt bleibt, haftet für Fremdschäden die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters. Haftpflichtversichert ist nämlich das Fahrzeug, nicht der Halter. Nachzulesen hier: https://www.aachener-zeitung.de/ratgeber/auto/versicherung-zahlt-fuer-folgeschaeden-nach-autodiebstahl_aid-25774435
Dir ist aber schon klar, dass die Frage unsinnig ist?
Nein, ist sie nicht.
Wenn man die Halterhaftung in A und NL einfach mit Verweis auf einen Autodiebstahl aushebeln kann, ist sie genau so viel (oder wenig) wert wie die nicht vorhandene Halterhaftung in D.
Und wenn ein Schaden mit einem gestohlenen Fahrzeug verursacht wird und der Dieb unbekannt bleibt, haftet für Fremdschäden die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters.
Wenn man die Halterhaftung in A und NL einfach mit Verweis auf einen Autodiebstahl aushebeln kann,
Man wird ja wohl so schnell wie möglich der Polizei und der eigenen Versicherung den Diebstahl melden, um nicht selbst dafür verantwortlich gemacht zu werden, was mit dem gestohlenen Fahrzeug angestellt wird.
Man wird ja wohl so schnell wie möglich der Polizei und der eigenen Versicherung den Diebstahl melden, um nicht selbst dafür verantwortlich gemacht zu werden, was mit dem gestohlenen Fahrzeug angestellt wird.
Das wird man dann wohl auch so machen...
(Auch, wenn man es selbst zu verantworten hat.)
Wenn man die Halterhaftung in A und NL einfach mit Verweis auf einen Autodiebstahl aushebeln kann, ist sie genau so viel (oder wenig) wert wie die nicht vorhandene Halterhaftung in D.
So einfach einen Autodiebstahl behaupten, um der Haftung zu entgehen, ist schwierig, weil man ein Auto heute nun mal nicht mehr klauen kann, ohne Spuren an der Zündvorrichtung zu hinterlassen. Ich habe mal von einem Fall gelesen, in dem nach einem Unfall mit Flucht der Halter bzw. mutmaßliche Fahrer behauptete, sein Auto sei gestohlen worden. Nachdem dann durch einen Sachverständigen nachgewiesen worden war, dass dieses Auto niemals anders als mit dem dazu gehörenden Schlüssel gestartet worden war, wurde der Halter nach § 145 d StGB wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilt. Und weil man ihm ja nicht nachweisen konnte, dass er gefahren war, fiel die Strafe etwas höher aus als die, die er für Unfallflucht bekommen hätte.
Speziell im Verkehrsrecht gibt es schon mal skurrile Fälle, Beispiel:
Mit dem PKW eines Ehepaares wurde Unfallflucht begangen. Wer von den beiden gefahren war, ließ sich nicht feststellen, weil beide sich auf ihr gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht beriefen und jegliche Aussage verweigerten. Ergebnis: Einstellung des Strafverfahrens.
Nachdem dann durch einen Sachverständigen nachgewiesen worden war, dass dieses Auto niemals anders als mit dem dazu gehörenden Schlüssel gestartet worden war, wurde der Halter nach § 145 d StGB wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilt.
Es gibt doch inzwischen auch Fälle, wo das Funksignal eines Autoschlüssels von Dieben mit geeigneter Hardware abgefangen wurde und dann zum Öffnen und Starten des zu entwendenden Auto genutzt wurde. Ich glaube nicht, dass ein Sachverständiger in solchen Fällen noch zwischen dem berechtigten Nutzer und einem Dieb, der eine 1:1-Kopie benutzt hat, unterscheiden kann.
Speziell im Verkehrsrecht gibt es schon mal skurrile Fälle
Das ist klar.
Guck dir ein paar Dashcamvideos bei Youtube an, da sind dermaßen viele Idioten unterwegs, die nichts, aber auch gar nichts mehr auf unseren Straßen zu suchen haben.
Dashcam-Videos sind speziell Sammlungen von negativen Ereignissen im Straßenverkehr, daraus zu schließen, dass draußen "dermaßen viele Idioten" unterwegs sind, finde ich eher falsch.
Dashcam-Videos mit vorbildlichem Fahrverhalten gibt es kaum und interessieren sicher kaum, daher entsteht der Eindruck bei der Flut an Dashcam-Videos, dass draußen nur Deppen unterwegs sind.
Das ist aber ein Eindruck, den ich zum Beispiel überhaupt nicht habe. Klar, auch ich sehe mal Verkehrsteilnehmer, wo ich mich frage, was das jetzt für eine Aktion war, aber ich denke, diese Leute sind doch eher deutlich in der Minderheit.
Und zum Thema Halterhaftung: halte ich persönlich auch nicht wirklich was davon, mal davon abgesehen, dass es da heute schon ein Mittel gibt, es nennt sich Fahrtenbuchauflage.
Dashcam-Videos sind speziell Sammlungen von negativen Ereignissen im Straßenverkehr, daraus zu schließen, dass draußen "dermaßen viele Idioten" unterwegs sind, finde ich eher falsch.
Da stimme ich Dir zu.
Andererseits ist es im Alltag auch ohne Dashcam leicht zu beobachten, dass viele mit den elementaren Regeln des Straßenverkehrs überfordert sind und immer mehr Rücksichtslosigkeit um sich greift.
dass es da heute schon ein Mittel gibt, es nennt sich Fahrtenbuchauflage
Wer spricht diese "Fahrtenbuchauflage" aus?
Was muss bereits passiert sein, bis es dazu kommt?
Der Halter sagt "keine Ahnung, wer da meinen Wagen gefahren ist, den verleihe ich im ganzen Stadtteil"
Danach darf er dann Fahrtenbuch fürhren über jeden, der mit seinem Auto gefahren ist.