Off Topic 20.359 Themen, 226.006 Beiträge

Freispruch bleibt Freispruch

weissnix2 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Bedingt durch den wissenschaftlichen Fortschritt - DNA-Analyse - konnten in den letzten Jahren einige Verbrechen auch nach mehr als 20 Jahren aufgeklärt werden. Deshalb hat die Große Koalition vor zwei Jahren die StPO dahingehend geändert, dass -  z. B. bei Mord  - auch nach einem Freispruch mangels Beweises das Verfahren wieder aufgenommen werden konnte, wenn sich neue Beweise ergaben. Diese Vorschrift hat das Verfassungsgericht jetzt gekippt: einmal Freispruch bleibt für immer Freispruch, im Klartext: wenn ein Mordverdächtiger mangels Beweises  freigesprochen wird, kann er hinterher fröhlich grinsend erklären: "Äätsch, ich war's doch!", und ihm kann nichts mehr passieren. Das verstehe, wer will...

Wer klug ist, kann sich auch schon mal dumm stellen. Umgekehrt wird's schwierig...
bei Antwort benachrichtigen
weissnix2 hundevatta „Nach vielen Jahren Abstinenz vom posten muß ich jetzt doch mal meinen Senf dazugeben: Du hast so was von recht! Jeder ...“
Optionen

In Österreich und den Niederlanden gibt es die Halterhaftung. Vielleicht sind das ja keine Rechtsstaaten??? Cool 

Wer klug ist, kann sich auch schon mal dumm stellen. Umgekehrt wird's schwierig...
bei Antwort benachrichtigen