Bedingt durch den wissenschaftlichen Fortschritt - DNA-Analyse - konnten in den letzten Jahren einige Verbrechen auch nach mehr als 20 Jahren aufgeklärt werden. Deshalb hat die Große Koalition vor zwei Jahren die StPO dahingehend geändert, dass - z. B. bei Mord - auch nach einem Freispruch mangels Beweises das Verfahren wieder aufgenommen werden konnte, wenn sich neue Beweise ergaben. Diese Vorschrift hat das Verfassungsgericht jetzt gekippt: einmal Freispruch bleibt für immer Freispruch, im Klartext: wenn ein Mordverdächtiger mangels Beweises freigesprochen wird, kann er hinterher fröhlich grinsend erklären: "Äätsch, ich war's doch!", und ihm kann nichts mehr passieren. Das verstehe, wer will...
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Eben nicht! Bis jetzt - bzw. seit der StPO-Reform aus 2021 - war bei nicht verjährenden schweren Straftaten auch nach einem rechtskräftigen Freispruch ein späteres Wiederaufnahmeverfahren möglich, wenn sich neue Beweise ergaben, jetzt nicht mehr. Im konkreten Fall ist 20 Jahre nach einem Mord durch eine erst jetzt mögliche DNA-Analyse nachgewiesen worden, dass der seinerzeit mangels Beweises Freigesprochene wohl doch der Täter war, und dank BVerfG-Entscheid muss das Wiederaufnahmeverfahren gegen den jetzt eingestellt werden..
Dass - ne bis in idem - niemand wegen der gleichen Tat zweimal belangt werden darf, ist unstreitig. Dass ein Freispruch aber selbst dann Bestandskraft haben soll, wenn sich später herausstellt, dass der zunächst mangels Beweises Freigesprochene doch der Täter war, ist für mich nicht nachvollziehbar. Aber wir sind hier ja nicht im juristischen Seminar.