Bedingt durch den wissenschaftlichen Fortschritt - DNA-Analyse - konnten in den letzten Jahren einige Verbrechen auch nach mehr als 20 Jahren aufgeklärt werden. Deshalb hat die Große Koalition vor zwei Jahren die StPO dahingehend geändert, dass - z. B. bei Mord - auch nach einem Freispruch mangels Beweises das Verfahren wieder aufgenommen werden konnte, wenn sich neue Beweise ergaben. Diese Vorschrift hat das Verfassungsgericht jetzt gekippt: einmal Freispruch bleibt für immer Freispruch, im Klartext: wenn ein Mordverdächtiger mangels Beweises freigesprochen wird, kann er hinterher fröhlich grinsend erklären: "Äätsch, ich war's doch!", und ihm kann nichts mehr passieren. Das verstehe, wer will...
Off Topic 20.359 Themen, 226.006 Beiträge
"Äätsch, ich war's doch!", und ihm kann nichts mehr passieren. Das verstehe, wer will...
Einspruch, euer Ehren. Das wäre ein Geständnis, das ausreichen würde, um ihn (oder sie) wieder vor Gericht zu stellen, auch nach diesem Urteil. Und nein, das muss er/sie/es nicht vor Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht etc. gestehen, das kann er auch dir beichten - warum auch immer er (oder sie) das tun sollte.
Nein, ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch nicht, allerdings kann ich auch nicht die Augen davor verschließen, dass das, was jetzt entschieden wurde, bereits mehr als 70 Jahre Stand der Dinge gewesen ist.
Für den hier behandelten Fall wird es das voraussichtlich so gewesen sein. Was zukünftige Fälle angeht liegt es an der Politik, hier eine Verfassungsänderung vorzunehmen. Ob sich die dafür notwendige Mehrheit allerdings findet, ist eine andere Sache.