Bedingt durch den wissenschaftlichen Fortschritt - DNA-Analyse - konnten in den letzten Jahren einige Verbrechen auch nach mehr als 20 Jahren aufgeklärt werden. Deshalb hat die Große Koalition vor zwei Jahren die StPO dahingehend geändert, dass - z. B. bei Mord - auch nach einem Freispruch mangels Beweises das Verfahren wieder aufgenommen werden konnte, wenn sich neue Beweise ergaben. Diese Vorschrift hat das Verfassungsgericht jetzt gekippt: einmal Freispruch bleibt für immer Freispruch, im Klartext: wenn ein Mordverdächtiger mangels Beweises freigesprochen wird, kann er hinterher fröhlich grinsend erklären: "Äätsch, ich war's doch!", und ihm kann nichts mehr passieren. Das verstehe, wer will...
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Dir ist aber schon klar, dass die Frage unsinnig ist? Halterhaftung bedeutet Umkehrung der Beweislast, das heißt: bei einem Verkehrsverstoß muss nicht die Verfolgungsbehörde beweisen, wer der Täter war, sondern der Fahrzeughalter muss den Täter benennen bzw. beweisen, dass er es nicht war. Kann oder will er das nicht, haftet er für Verkehrsverstöße - in Deutschland nur im ruhenden, in A und NL auch im fließenden Verkehr.
Und wenn ein Schaden mit einem gestohlenen Fahrzeug verursacht wird und der Dieb unbekannt bleibt, haftet für Fremdschäden die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters. Haftpflichtversichert ist nämlich das Fahrzeug, nicht der Halter. Nachzulesen hier: https://www.aachener-zeitung.de/ratgeber/auto/versicherung-zahlt-fuer-folgeschaeden-nach-autodiebstahl_aid-25774435