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Freispruch bleibt Freispruch

weissnix2 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Bedingt durch den wissenschaftlichen Fortschritt - DNA-Analyse - konnten in den letzten Jahren einige Verbrechen auch nach mehr als 20 Jahren aufgeklärt werden. Deshalb hat die Große Koalition vor zwei Jahren die StPO dahingehend geändert, dass -  z. B. bei Mord  - auch nach einem Freispruch mangels Beweises das Verfahren wieder aufgenommen werden konnte, wenn sich neue Beweise ergaben. Diese Vorschrift hat das Verfassungsgericht jetzt gekippt: einmal Freispruch bleibt für immer Freispruch, im Klartext: wenn ein Mordverdächtiger mangels Beweises  freigesprochen wird, kann er hinterher fröhlich grinsend erklären: "Äätsch, ich war's doch!", und ihm kann nichts mehr passieren. Das verstehe, wer will...

Wer klug ist, kann sich auch schon mal dumm stellen. Umgekehrt wird's schwierig...
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Ventox Crusty_der_Clown „Und wie viele Verurteilte gab es nach dieser Gesetzesänderung? Lass mich mal nachrechnen. Einen hin, einen im Sinn, das ...“
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Der Halter sagt "keine Ahnung, wer da meinen Wagen gefahren ist, den verleihe ich im ganzen Stadtteil"

Danach darf er dann Fahrtenbuch fürhren über jeden, der mit seinem Auto gefahren ist.

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
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