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Freispruch bleibt Freispruch

weissnix2 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Bedingt durch den wissenschaftlichen Fortschritt - DNA-Analyse - konnten in den letzten Jahren einige Verbrechen auch nach mehr als 20 Jahren aufgeklärt werden. Deshalb hat die Große Koalition vor zwei Jahren die StPO dahingehend geändert, dass -  z. B. bei Mord  - auch nach einem Freispruch mangels Beweises das Verfahren wieder aufgenommen werden konnte, wenn sich neue Beweise ergaben. Diese Vorschrift hat das Verfassungsgericht jetzt gekippt: einmal Freispruch bleibt für immer Freispruch, im Klartext: wenn ein Mordverdächtiger mangels Beweises  freigesprochen wird, kann er hinterher fröhlich grinsend erklären: "Äätsch, ich war's doch!", und ihm kann nichts mehr passieren. Das verstehe, wer will...

Wer klug ist, kann sich auch schon mal dumm stellen. Umgekehrt wird's schwierig...
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luttyy weissnix2 „Eben nicht! Bis jetzt - bzw. seit der StPO-Reform aus 2021 - war bei nicht verjährenden schweren Straftaten auch nach ...“
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Ein Thema das polarisiert!

In der Vergangenheit musste die Justiz auch Urteile  revidieren, wo absolut Unschuldige jahrelang eingesperrt waren, die Unschuldig waren.

Die Entschädigungen waren lächerlich und absolut Unwürdig!

Wenn absolut nach heutiger Technik (DNA) feststeht, dass ein Mörder sich frei in der Botanik weiter bewegen kann wegen einem Fehlurteil in der Vergangenheit, wo diese Technik noch nicht zur Verfügung stand, dann muss auch ein solches revidiert werden können!

Für solche Killer und dem Rechtsstaat hebe ich keinerlei Verständnis!

Gruß

Kein Backup? Kein Mitleid!
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