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Freispruch bleibt Freispruch

weissnix2 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Bedingt durch den wissenschaftlichen Fortschritt - DNA-Analyse - konnten in den letzten Jahren einige Verbrechen auch nach mehr als 20 Jahren aufgeklärt werden. Deshalb hat die Große Koalition vor zwei Jahren die StPO dahingehend geändert, dass -  z. B. bei Mord  - auch nach einem Freispruch mangels Beweises das Verfahren wieder aufgenommen werden konnte, wenn sich neue Beweise ergaben. Diese Vorschrift hat das Verfassungsgericht jetzt gekippt: einmal Freispruch bleibt für immer Freispruch, im Klartext: wenn ein Mordverdächtiger mangels Beweises  freigesprochen wird, kann er hinterher fröhlich grinsend erklären: "Äätsch, ich war's doch!", und ihm kann nichts mehr passieren. Das verstehe, wer will...

Wer klug ist, kann sich auch schon mal dumm stellen. Umgekehrt wird's schwierig...
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hundevatta Crusty_der_Clown „Und wie viele Verurteilte gab es nach dieser Gesetzesänderung? Lass mich mal nachrechnen. Einen hin, einen im Sinn, das ...“
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Nach vielen Jahren Abstinenz vom posten muß ich jetzt doch mal meinen Senf dazugeben:

Du hast so was von recht! Jeder sieht nur die Leute mit Messer oder Knarre aber nicht z.B. die Geisteskranken, die in unserer 30er-Zone Fast And Furious nachspielen oder eben die von dir beschriebenen Manöver veranstalten.

- Boh glaupse ey! -
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