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Freispruch bleibt Freispruch

weissnix2 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Bedingt durch den wissenschaftlichen Fortschritt - DNA-Analyse - konnten in den letzten Jahren einige Verbrechen auch nach mehr als 20 Jahren aufgeklärt werden. Deshalb hat die Große Koalition vor zwei Jahren die StPO dahingehend geändert, dass -  z. B. bei Mord  - auch nach einem Freispruch mangels Beweises das Verfahren wieder aufgenommen werden konnte, wenn sich neue Beweise ergaben. Diese Vorschrift hat das Verfassungsgericht jetzt gekippt: einmal Freispruch bleibt für immer Freispruch, im Klartext: wenn ein Mordverdächtiger mangels Beweises  freigesprochen wird, kann er hinterher fröhlich grinsend erklären: "Äätsch, ich war's doch!", und ihm kann nichts mehr passieren. Das verstehe, wer will...

Wer klug ist, kann sich auch schon mal dumm stellen. Umgekehrt wird's schwierig...
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marinierter Crusty_der_Clown „Und wie viele Verurteilte gab es nach dieser Gesetzesänderung? Lass mich mal nachrechnen. Einen hin, einen im Sinn, das ...“
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Guck dir ein paar Dashcamvideos bei Youtube an, da sind dermaßen viele Idioten unterwegs, die nichts, aber auch gar nichts mehr auf unseren Straßen zu suchen haben.

Dashcam-Videos sind speziell Sammlungen von negativen Ereignissen im Straßenverkehr, daraus zu schließen, dass draußen "dermaßen viele Idioten" unterwegs sind, finde ich eher falsch.

Dashcam-Videos mit vorbildlichem Fahrverhalten gibt es kaum und interessieren sicher kaum, daher entsteht der Eindruck bei der Flut an Dashcam-Videos, dass draußen nur Deppen unterwegs sind.

Das ist aber ein Eindruck, den ich zum Beispiel überhaupt nicht habe. Klar, auch ich sehe mal Verkehrsteilnehmer, wo ich mich frage, was das jetzt für eine Aktion war, aber ich denke, diese Leute sind doch eher deutlich in der Minderheit.

Und zum Thema Halterhaftung: halte ich persönlich auch nicht wirklich was davon, mal davon abgesehen, dass es da heute schon ein Mittel gibt, es nennt sich Fahrtenbuchauflage.

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