Hallo,
was mir schon lange im Kopf spukt, wie kann eigentlich ein jüngerer Mensch der H4 bezieht noch vermittelbar sein wenn er nicht in einer Großstadt wohnt. Denn er benötigt zu über 90% ein Auto wenn er vermittelbar sein soll und demzufolge auch einen Führerschein (Fahrerlaubnis). Alleine dieser ist nicht billig und von H4 kaum abzuzweigen, dann noch die Anschaffung eines Autos und deren Pflichtversicherungskosten. Das geht doch gar nicht mit dem Geld von H4, wie machen die das dann? Ersparnisse oder Schenkungen dürfen ja auch nicht vorhanden sein, die werden doch auch auf die Bezüge von H4 angerechnet. Ist mir irgendwie schlecht erklärbar wie das geht oder gehen soll.
In einigen Großstädten mag ja eine Stelle (Job) noch mit dem ÖV erreichbar sein, doch in allen anderen Gegenden und normale Kleinstädte geht da nix, denn die Stellen sind meist auswärts ohne an den Nahverkehr angebunden.
Beißt sich da die Katz in den Schwanz?
Gruß
Manfred
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Mit meinen Erfahrungen, hat das was er da schreibt nichts zu tun.
Meine decken sich eher mit Ma_neva's Aussagen.
Ich hab den ganzen, sry, scheiß auch durch. Umzüge, Möbel beantragen, usw usf. (3 Jahre hat es gedauert, bis der Antrag fertig bearbeitet war, am Ende hat ein SG entschieden)
Und das, was ein Hilfebedürfter im Sinne des SGB II da bekommt, ist ein Witz.
Krankheitsbedingt bleibt mir leider nichts anderes über als Rente, oder H-IV.
Grundsätzlich ist es aber auch LK zu LK verschiedenen. Bei einigen ist das Arbeitsamt zuständig, bei anderen die Landkreise oder Kommune.
Daher kann naturlich auch die Entscheidungsweise der Sachbearbeiter sehr unterscheiden.
Ich persönlich, ich gehe nicht mehr ohne Anwalt, oder einem sonstigen aussenstehenden Zeugen, zum Amt.