Hallo,
was mir schon lange im Kopf spukt, wie kann eigentlich ein jüngerer Mensch der H4 bezieht noch vermittelbar sein wenn er nicht in einer Großstadt wohnt. Denn er benötigt zu über 90% ein Auto wenn er vermittelbar sein soll und demzufolge auch einen Führerschein (Fahrerlaubnis). Alleine dieser ist nicht billig und von H4 kaum abzuzweigen, dann noch die Anschaffung eines Autos und deren Pflichtversicherungskosten. Das geht doch gar nicht mit dem Geld von H4, wie machen die das dann? Ersparnisse oder Schenkungen dürfen ja auch nicht vorhanden sein, die werden doch auch auf die Bezüge von H4 angerechnet. Ist mir irgendwie schlecht erklärbar wie das geht oder gehen soll.
In einigen Großstädten mag ja eine Stelle (Job) noch mit dem ÖV erreichbar sein, doch in allen anderen Gegenden und normale Kleinstädte geht da nix, denn die Stellen sind meist auswärts ohne an den Nahverkehr angebunden.
Beißt sich da die Katz in den Schwanz?
Gruß
Manfred
Off Topic 20.254 Themen, 224.946 Beiträge
Alg 1 bekommst du, wenn du eine bestimmte Zeit (nennt sich wohl Mindestanwartschaft) erwerbsfähig warst und demzufolge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
Ist also eher als eine Versicherungsleistung zu betrachten.
Alg 2 wird aus Steuergeldern finanziert, richtet sich nach der Bedürftigkeit des Antragstellers und wird dann an jedem Bürger ausgezahlt, wenn keine Ansprüche auf andere Versicherungsleistungen (z.B. Alg 1 oder Erwerbsunfähigkeitsrente usw.) vorliegen.
Gruß
Shrek3