Hallo,
was mir schon lange im Kopf spukt, wie kann eigentlich ein jüngerer Mensch der H4 bezieht noch vermittelbar sein wenn er nicht in einer Großstadt wohnt. Denn er benötigt zu über 90% ein Auto wenn er vermittelbar sein soll und demzufolge auch einen Führerschein (Fahrerlaubnis). Alleine dieser ist nicht billig und von H4 kaum abzuzweigen, dann noch die Anschaffung eines Autos und deren Pflichtversicherungskosten. Das geht doch gar nicht mit dem Geld von H4, wie machen die das dann? Ersparnisse oder Schenkungen dürfen ja auch nicht vorhanden sein, die werden doch auch auf die Bezüge von H4 angerechnet. Ist mir irgendwie schlecht erklärbar wie das geht oder gehen soll.
In einigen Großstädten mag ja eine Stelle (Job) noch mit dem ÖV erreichbar sein, doch in allen anderen Gegenden und normale Kleinstädte geht da nix, denn die Stellen sind meist auswärts ohne an den Nahverkehr angebunden.
Beißt sich da die Katz in den Schwanz?
Gruß
Manfred
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Kein Geld -> Umzug/ÖNV -> Arbeit -> GeldSehr witzig!
H4 heißt: Wohnung nur in der eigenen Gemeinde, keine andere nimmt einen gemeldeten Harzer auf. Damit ist auch keine auswärtige "Sozialwohnung" mit B-Schein drin.
Eine private Bleibe außerhalb zu finden ist auch nicht drin, weil niemand einen Mieter mit ungesicherter Finanzierung haben will.
Umziehen kannst du erst, wenn du einen Job hast. Wobei man natürlich erst einen beliebigen Job annehmen könnte, des Umzuges wegen...