Hallo,
was mir schon lange im Kopf spukt, wie kann eigentlich ein jüngerer Mensch der H4 bezieht noch vermittelbar sein wenn er nicht in einer Großstadt wohnt. Denn er benötigt zu über 90% ein Auto wenn er vermittelbar sein soll und demzufolge auch einen Führerschein (Fahrerlaubnis). Alleine dieser ist nicht billig und von H4 kaum abzuzweigen, dann noch die Anschaffung eines Autos und deren Pflichtversicherungskosten. Das geht doch gar nicht mit dem Geld von H4, wie machen die das dann? Ersparnisse oder Schenkungen dürfen ja auch nicht vorhanden sein, die werden doch auch auf die Bezüge von H4 angerechnet. Ist mir irgendwie schlecht erklärbar wie das geht oder gehen soll.
In einigen Großstädten mag ja eine Stelle (Job) noch mit dem ÖV erreichbar sein, doch in allen anderen Gegenden und normale Kleinstädte geht da nix, denn die Stellen sind meist auswärts ohne an den Nahverkehr angebunden.
Beißt sich da die Katz in den Schwanz?
Gruß
Manfred
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Alg 1 bekommst du, wenn du eine bestimmte Zeit (nennt sich wohl Mindestanwartschaft)http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-alg-i-1/anspruch.html
So weit, so klar.
Aber Manfred hatte ja so ein Konstrukt gebastelt aus jung, ohne Führerschein und ohne Auto aber H4 Bezieher.
Ich kenne niemand auf den das zutrifft, nun wohne ich zwar auf dem "Land" aber hier haben schon fast alle 17jährigen einen Führerschein oder basteln gerade daran. Ich kenne 18/19 jährige mit Führerschein und Auto, Schulabbrecher oder ohne Ausbildungsplatz, aber die erhalten kein H4.
Also ich finde da nicht den richtigen Zugriff auf den Eröffnungsthread, aber das Thema ist eh ermüdend.