Hallo,
was mir schon lange im Kopf spukt, wie kann eigentlich ein jüngerer Mensch der H4 bezieht noch vermittelbar sein wenn er nicht in einer Großstadt wohnt. Denn er benötigt zu über 90% ein Auto wenn er vermittelbar sein soll und demzufolge auch einen Führerschein (Fahrerlaubnis). Alleine dieser ist nicht billig und von H4 kaum abzuzweigen, dann noch die Anschaffung eines Autos und deren Pflichtversicherungskosten. Das geht doch gar nicht mit dem Geld von H4, wie machen die das dann? Ersparnisse oder Schenkungen dürfen ja auch nicht vorhanden sein, die werden doch auch auf die Bezüge von H4 angerechnet. Ist mir irgendwie schlecht erklärbar wie das geht oder gehen soll.
In einigen Großstädten mag ja eine Stelle (Job) noch mit dem ÖV erreichbar sein, doch in allen anderen Gegenden und normale Kleinstädte geht da nix, denn die Stellen sind meist auswärts ohne an den Nahverkehr angebunden.
Beißt sich da die Katz in den Schwanz?
Gruß
Manfred
Off Topic 20.171 Themen, 223.872 Beiträge
Ich habe damals 68% meines letzten Einkommens als Arbeitslosengeld erhalten.
Wenn du zuvor einen sehr hohen Verdienst gehabt hast, sind 68% immer noch recht viel.
Hat man bisher für 2 Personen eine Whg mit 100m² Wohnfläche ca. 800 Euro KM bezahlt, ist die Meite immer noch finanzierbar.
Sobald du aber AlgII beziehst, zahlt die Behörde nach den ersten 6 Monaten nur die Miethöhe, zu der sie verpflichtet ist - gestaffelt nach anrechenbarer Whg-Größe (bei einem 2-Personenhaushalt sind das 60m² von den vorhandenen 100m²) sowie dem örtlichen Mietspiegel.
Für einen 2-Personenhaushalt bedeutet das:
- 60m² anrechenbare Wohnfläche
- ortsübliche Miethöhe für 2 Personen (in Dortmund beträgt sie noch unter 300 Euro KM)
Gruß
Shrek3