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Richter hat ein Recht auf Aktenberge

Unholy / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

Düsseldorf. Ein Richter will nicht am Computer arbeiten und bekommt deshalb alle Akten schriftlich - bergeweise. Das Dienstgericht in Düsseldorf gab ihm Recht. Ein Richter muss nicht am Bildschirm arbeiten: Er hat ein Recht auf Aktenberge. Die Kosten trägt der Steuerzahler.

http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2009/9/2/news-131589637/detail.html#956856

Ich frag mich wirklich ob alle Macht im Staat von einem Richter ausgehen darf!


Gruss

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Olaf19 dirk42799 „naja, was heißt älteres Arbeitsmaterial ? So alt und abwegig ist Papier noch...“
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Dirk, mir ist das im Grunde genommen egal, ob das abwegig ist oder nicht.

Worüber ich hingegen Bauklötze staune - neanderix und einige andere anscheinend auch - ist die Anspruchshaltung die diese Leute am Leibe haben.

Ein Richter ist Beamter, also so etwas ähnliches wie ein Arbeitnehmer - zumindest ist er kein Selbständiger. Da hat er sich mit dem zu begnügen, was der Arbeitgeber, oder in diesem Fall meinetwegen Dienstherr vorsetzt. Etwas anderes wäre es, wenn das mit arbeitsmedizinischen Richtlinien nicht vereinbar wäre - aber hier geht es anscheinend ja nur um bevorzugte Arbeitsweisen.

Die Krone des Ganzen finde ich, dass der Gesetzgeber solche Narrenfreiheit auch noch mit "Unabhängigkeit unserer Richter und den Lehren von 1933" begründet. Da sträuben sich mir wirklich die Nackenhaare.

Wenn man einen Richter dazu zwingt, mit zeitgemäßer EDV-Bürotechnik zu arbeiten, hat das schließlich keinen Einfluss darauf, wie seine Urteile ausfallen - insofern finde ich diese Verknüpfung reichlich hanebüchen.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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