Allgemeines 21.955 Themen, 147.920 Beiträge

Richter hat ein Recht auf Aktenberge

Unholy / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

Düsseldorf. Ein Richter will nicht am Computer arbeiten und bekommt deshalb alle Akten schriftlich - bergeweise. Das Dienstgericht in Düsseldorf gab ihm Recht. Ein Richter muss nicht am Bildschirm arbeiten: Er hat ein Recht auf Aktenberge. Die Kosten trägt der Steuerzahler.

http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2009/9/2/news-131589637/detail.html#956856

Ich frag mich wirklich ob alle Macht im Staat von einem Richter ausgehen darf!


Gruss

bei Antwort benachrichtigen
dirk42799 neanderix „ Ja. Und? Seit wann, bitte schliesst das auch die Arbeitsmittel ein? Das wäre...“
Optionen

eingeschlossene Arbeitsmittel:
gute Idee - Du darfst als Deine Richter Deine Arbeit machen, aber nur mit den Utensilien, die Dir von oben aufoktroyiert werden (ein Bleistift muß reichen).

Und damit sich ein Richter nicht die Sorgen machen muß, wie in der freien Wirtschaft gefeuert zu werden, nur weil seine Methode einem nicht gefallen, verschafft ihm die Unabhängigkeit die nötige Freiheit.

Alles andere wäre undenkbar, würde es die erforderliche Unabhängigkeit wegnehmen.

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
bei Antwort benachrichtigen