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Richter hat ein Recht auf Aktenberge

Unholy / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

Düsseldorf. Ein Richter will nicht am Computer arbeiten und bekommt deshalb alle Akten schriftlich - bergeweise. Das Dienstgericht in Düsseldorf gab ihm Recht. Ein Richter muss nicht am Bildschirm arbeiten: Er hat ein Recht auf Aktenberge. Die Kosten trägt der Steuerzahler.

http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2009/9/2/news-131589637/detail.html#956856

Ich frag mich wirklich ob alle Macht im Staat von einem Richter ausgehen darf!


Gruss

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Hugo20 dirk42799 „Nein, damit sage ich, daß ich auch bei ausgedruckten Schriftsätzen schon...“
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Sorry, Hugo:
aber aus Deiner Aussage spricht die totale Unnachgiebigkeit und Borniertheit.


Bisher war mir noch nicht bewusst, dass man eine Meinungsäußerung auch mit "totaler Unnachgiebigkeit" verwechseln kann.

Man lernt eben nie aus. ;)

Gehört es zu Deinen Gepflogenheiten, den Leuten, die sich nicht Deiner Ansicht unterwerfen, "Borniertheit" zu unterstellen?

Und die Amtsstube möchte ich sehen, auf der die MS-Tische verwendet werden

Eigentlich kann ich mir unter Deinem Begriff "MS-Tisch" überhaupt nix vorstellen.

Fakt ist aber doch wohl, dass ein pöpeliger Schreibtisch, auf den man, so wie es gewöhnliche Leute auch zu tun pflegen, einfach einen Bildschirm, eine Tastatur und eine Maus stellt(legt/setzt), ausreicht um am medialen Leben teilzunehmen.

Dieser Zustand ist doch wohl in deutschen Amtsstuben gegeben.
Ich wüsste nicht, das man hierzu noch ein spezielles Möbelstück, einen "M-esS-Tisch", benötigt.

Gruß
hugo
„Autovertreter verkaufen Autos. Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen. Und Volksvertreter?“(Stanislav Teroylec, polnischer Aphoristiker)
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