Düsseldorf. Ein Richter will nicht am Computer arbeiten und bekommt deshalb alle Akten schriftlich - bergeweise. Das Dienstgericht in Düsseldorf gab ihm Recht. Ein Richter muss nicht am Bildschirm arbeiten: Er hat ein Recht auf Aktenberge. Die Kosten trägt der Steuerzahler.
http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2009/9/2/news-131589637/detail.html#956856
Ich frag mich wirklich ob alle Macht im Staat von einem Richter ausgehen darf!
Gruss
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Muhahaha... wat soll man dazu noch sagen!
Mir fällt gerade so spontan ein, wie es wäre, wenn sich sämtliche User hier bei Nickles gegenseitig ihre Post´s auf dem "Papierwege" zuschicken würden ;-)
MfG
THX Ultra II
Die User würden wohl deutlich weniger schreiben, sondern erst denken und es dann sein lassen. Seit dem es die "elektronische Post" gibt, wird jeder Furz und jedes "äh" abgeschickt, kostet ja nichts.
MfG Dirk
Dann hätten wir wieder den guten alten Computer Flohmarkt.
Die Verlogenheit an der Sache besteht darin, dass auf der anderen Seite vom *Bürger* verlangt wird, dass er sich sehr wohl mit der ekeltronischen Abwicklung z.B. seiner Steuererklärung beschäftigt. ELSTER ist zwar noch nicht Pflicht für uns alle, wohl aber für Gewerbebetriebe - und da kann sich keiner eine Extrawurst braten.
Was dieser Richter sich hier geleistet hat mit seinem Ansinnen, das wäre in der freien Wirtschaft ein Grund für eine personen- und verhaltensbedingte Kündigung.
CU
Olaf
Wo Du gerade ELSTER sagst...
Grds. ist das sicherlich eine die gesamten Prozesse beschleunigende Angelegenheit:
durch die EDV-gestützte Verarbeitung wird manches schneller bearbeitet.
Haken an der Sache: während ich die Erklärung elektronisch übermitteln kann, muß ich sämtliche Quittungen, Belege und Nachweise in Papierform einreichen. Auf Kontoauszüge wurde bei mir bislang verzichtet, stellten sie doch aber auch das geringste Übel da (Export von StarMoney in PDF oder dergl.).
Ich frage mich, was meine Steuersachbearbeiterin sagen würde, wenn ich ihr statt der Ordner nur noch einen Link nebst Kennwort zu meinem Server schicken würde, auf dem sie sich alle nötigen Dokumente abrufen könnte...
D.
Das ist eine Folge der in Art. 97 GG festgelegten Unabhängigkeit der Richter:
Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. (Art. 97, Abs.1 GG)
Was hat das jetzt damit zu tun, ausser exakt *gar nichts*?
sorrys, aber für diesen richter kann ich exakt NULL verständnis aufbringen. Würde ich mich so verhalten wie er, ich säße morgen auf der Straße und jeder Arbeitsrichter würde sich vor Lachen auf die Schenkel schlagen, käme ich mit einer Kündigungsschutzklage zu ihm -- und das zu Recht.
Volker
Du siehst wohl nur schwarz und weiß, wie?
Aus dem zit. Artikel geht hervor, daß Richter unabhängig sind und sich nur dem Gesetz "unterworfen" sehen müssen - und das macht auch durchaus Sinn, denn sonst wäre ein zweites 1933 nicht mehr weit.
Sicherlich kann ich verstehen, wenn man über das Verhalten des Richters erstaunt ist:
ist er vielleicht einfach nur alt und kann den PC nicht mehr effektiv und effizient bedienen? Oder ist er einfach nur fortschrittsresistent?
Andererseits habe ich auch meinerseits bei umfangreichen Schriftsätzen Probleme, in ausgedruckter Form die Übersicht zu behalten. Nicht wenige Fälle bestehen aus verschiedensten Schriftsätzen, in denen man etwas markieren und kommentieren muß. Wie sieht es bei Zeichnungen aus, die nicht Din A4 sind? Und wieviele Seiten/versch. Dokumente kann ich mir gleichzeitig auf einem normalen Bildschirm angucken?
Ergo teile ich die Bedenken des Richters, daß eine effektive Sachbearbeitung durch den Zwang zur digitalen Akte unmöglich bzw. erschwert sein kann (nicht zwingend und immer "muß"!).
Wenn der Steuerzahler irgendwann Willens ist, diesen Microsoft-Bildschirmtisch zu zahlen, mag das anders beurteilt werden.
Alle, die einmal eine Hausarbeit unter Zuhilfenahme von mehr als einem Buch geschrieben haben, können sich nur solidarisch erklären.
Gruß,
Dirk
???
Der Satz ist ja wohl der Kracher ;)
Damit sagst Du doch wohl aus, dass Du bei ausgedruckten, umfangreichen Schriftsätzen Probleme bekommst. Aua ;)
Ergo teile ich die Bedenken des Richters, daß eine effektive Sachbearbeitung durch den Zwang zur digitalen Akte unmöglich bzw. erschwert sein kann
Wenn man bedenkt, dass ein solch "rückständiger", "verbohrter" Mensch, während seiner Amtszeit, auch Urteile in Bezug auf neue Medien fällen wird und muss, dann halte ich dies für höchst bedenklich.
Wenn der Steuerzahler irgendwann Willens ist, diesen Microsoft-Bildschirmtisch zu zahlen, mag das anders beurteilt werden.
Das ist in deutschen Amtsstuben bereits seit längerer Zeit Standard.
Wenn dieser gute Bube darauf verzichtet seinen Hobel anzuwerfen, diesen stattdessen vor sich hin schimmelnd, vergammeln zu lassen, dann ist dies seine Sache.
Die Möglichkeiten, sich solcher Medien zu bedienen, hat er auf jeden Fall ohne seine Privatschatulle anzuknabbern.
Deine Meinung zum Thema kann ich somit nicht wirklich nachvollziehen.
Im Gegenteil, ich halte derlei Verhalten für höchst gefährlich und überflüssig.
Solche Richter sind es, die schlussendlich, publicitygeil, irgendwelche abstruse Urteile fällen, die mit dem eigentlichen Gerechtigkeitsempinden nichts mehr gemein haben.
Solche Typen sind, zumindest meiner Meinung nach, auf dieser Position fehl am Platz.
Gruß
hugo
Nein, damit sage ich, daß ich "auch" bei ausgedruckten Schriftsätzen schon Übersichtsprobleme bekommen kann.
Wenn Du magst, ersetze "auch" durch "u.U.".
Sorry, Hugo:
aber aus Deiner Aussage spricht die totale Unnachgiebigkeit und Borniertheit.
Und die Amtsstube möchte ich sehen, auf der die MS-Tische verwendet werden...
D.
aber aus Deiner Aussage spricht die totale Unnachgiebigkeit und Borniertheit.
Bisher war mir noch nicht bewusst, dass man eine Meinungsäußerung auch mit "totaler Unnachgiebigkeit" verwechseln kann.
Man lernt eben nie aus. ;)
Gehört es zu Deinen Gepflogenheiten, den Leuten, die sich nicht Deiner Ansicht unterwerfen, "Borniertheit" zu unterstellen?
Und die Amtsstube möchte ich sehen, auf der die MS-Tische verwendet werden
Eigentlich kann ich mir unter Deinem Begriff "MS-Tisch" überhaupt nix vorstellen.
Fakt ist aber doch wohl, dass ein pöpeliger Schreibtisch, auf den man, so wie es gewöhnliche Leute auch zu tun pflegen, einfach einen Bildschirm, eine Tastatur und eine Maus stellt(legt/setzt), ausreicht um am medialen Leben teilzunehmen.
Dieser Zustand ist doch wohl in deutschen Amtsstuben gegeben.
Ich wüsste nicht, das man hierzu noch ein spezielles Möbelstück, einen "M-esS-Tisch", benötigt.
Gruß
hugo
Borniertheit:
"Im engeren Sinn nennt man jemanden borniert, der übermäßig von sich und seinen Ansichten überzeugt ist und andere Ansichten und Argumente ignoriert."
> Wenn man bedenkt, dass ein solch "rückständiger", "verbohrter"
> Mensch, während seiner Amtszeit, auch Urteile in Bezug auf neue
> Medien fällen wird und muss, dann halte ich dies für höchst
> bedenklich.
...
> Solche Richter sind es, die schlussendlich, publicitygeil,
> irgendwelche abstruse Urteile fällen, die mit dem eigentlichen
> Gerechtigkeitsempinden nichts mehr gemein haben.
> Solche Typen sind, zumindest meiner Meinung nach, auf dieser
> Position fehl am Platz.
Kannst Du das, was Du da behauptest (z.B. im Hinblick auf Rückständigkeit, Verbohrtheit, Zuständigkeit für Medienrechtsfälle, abstruse Urteile des besagten Richters, sein gerechtigkeitswidriges Verhalten), in irgendeiner Weise fundiert belegen oder pauschalisierst Du diesen Einzelfall jetzt auf alle deutschen Richter bzw. die gesamte deutsche Justiz hoch?
D.
Lieber Dirk,
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass es Dir bei dieser Diskussion nicht mehr um das eigentliche Thema geht, sondern um die Person „hugo“, auf die Du Dich offensichtlich gerade eingeschossen hast.
OK, meinetwegen, dabei werde ich, bis es mir zu dumm wird, gerne mitspielen ;)
Kannst Du das, was Du da behauptest (z.B. im Hinblick auf Rückständigkeit, Verbohrtheit, Zuständigkeit für Medienrechtsfälle, abstruse Urteile des besagten Richters,...
Gottlob gibt die deutsche Sprache, sofern man dieser mächtig ist, jedem die Möglichkeit, sich auch vorsichtig, nuanciert zu äußern.
Wenn es Deiner Aufmerksamkeit entgangen sein sollte, dass ich bei den von Dir monierten Zitaten bewusst Allgemeinplätze wie „solche“ verwendet habe, dann möchte ich MIR diesen Fauxpas nicht auf meine Fahnen schreiben lassen.
Etwas zu lesen ist nicht unbedingt auch gleichbedeutend mit verstehen.
Bereits bei Deinem letzten Post, als Du mir „totale Unnachgiebigkeit“ und „Borniertheit“ ins Persönlichkeitsprofil gemalt hast, hätte ich schon ein wenig sauer reagieren müssen.
Dies habe ich aber bewusst vermieden. Altersdemenz?
Nachdem Du nun aber noch einmal nachtreten musstest, sehe ich mich förmlich gezwungen ein wenig deutlicher zu werden.
Dass wir, Dirk und Hugo, auf Augenhöhe diskutieren können erscheint mir beinahe unmöglich. Dazu reicht mein Intellekt wohl einfach nicht aus.
Schade eigentlich, ich hätte Deine Ansichten gerne verstanden und geteilt, aber ich schaffe es einfach nicht.
Es ist mir nicht möglich, nachzuvollziehen, wie man einen offensichtlich querulanten Richter, der den Steuerzahler mit seinen Eskapaden richtig Geld kostet, auch noch unterstützen kann.
Wenn Du nun zu meinem Persönlichkeitsprofil auch noch „naiv“ und „dumm“ hinzufügen möchtest, dann kann ich das sehr gut nachvollziehen.
Gruß
Einfaltspinsel hugo
P.S.: Borniertheit:
"Im engeren Sinn nennt man jemanden borniert, der übermäßig von sich und seinen Ansichten überzeugt ist und andere Ansichten und Argumente ignoriert."
Herzlichen Dank auch noch für die ausführliche Erläuterung.
Dadurch konnte ich mir mühsames Gockeln ersparen ;)
...und genau damit gibst du neanderix indirekt recht! Das wäre in einem Unternehmen ein IMHO guter Grund für eine personenbezogene Kündigung. Die Welt in der wir leben, dreht sich eben weiter - als abhängig Beschäftigter kann ich doch nicht ernsthaft erwarten, dass sich mein Arbeitgeber meinen persönlichen, antiquierten Vorstellungen von Arbeitsmethodik unterwirft und meine Arbeitsbedingungen nur für mich persönlich entsprechend downgraded.
Aber Richter haben bei uns anscheinend eine Quasi-Narrenfreiheit...
Was das nun schon wieder mit "1933" zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Die Nazi-Vergangenheits-Keule liegt anscheinend wieder mächtig im Trend...
CU
Olaf
Das nicht. Aber die Väter des Grundgesetzes hatten die Nazi-Zeit noch gut in Erinnerung und wollten keinen neuen Volksgerichtshof, wo die Richter als Marionetten der politischen Führung Urteile sprechen.
Kann schon sein, dass sie dabei in die andere Richtung ein wenig über das Ziel hinausgeschossen sind...
Das finde ich auch alles gut und richtig.
Nur, ein Richter kann doch inhaltlich und in der Sache völlig unabhängige Urteile sprechen, ohne dass man ihm das Recht einräumen muss, dass er darauf bestehen kann, Arbeitsmaterialien aus Kaiser-Wilhelm-Zeiten zu benutzen :-))
Ehrlich, das war mir völlig neu, dass Richter so viele Rechte haben.
CU
Olaf
Das meinte ich mit "etwas über das Ziel hinausgeschossen".
Der Richter ist so unabhängig, dass ihm niemand dreinzureden hat, wie er seine Arbeit zu machen hat. Und da dies den gesamten Prozess seiner Tätigkeiten betrifft, wird auch das "Aktenstudium" bzw. die Verwaltung der Akten davon erfasst.
Die Richter haben diese Rechte, weil sie auch eine hohe Verantwortung tragen. Sie entscheiden schließlich über das Schicksal von Menschen. Besonders in Strafprozessen möchte ich nicht mit den Richtern tauschen...
Ja. Und? Seit wann, bitte schliesst das auch die Arbeitsmittel ein?
st er vielleicht einfach nur alt und kann den PC nicht mehr effektiv und effizient bedienen? Oder ist er einfach nur fortschrittsresistent?
Das wäre in der sogenannten "freien Wirtschaft" ein Grund für eine personenbedingte Kündigung.
Sorry, aber solch ein Mann hat auf einem richterposten, auf dem er evtl. auch gerade über die Medien entscheiden muss, derer zu bedienen er sich standhaft weigert, exakt *nichts* verloren.
Volker
eingeschlossene Arbeitsmittel:
gute Idee - Du darfst als Deine Richter Deine Arbeit machen, aber nur mit den Utensilien, die Dir von oben aufoktroyiert werden (ein Bleistift muß reichen).
Und damit sich ein Richter nicht die Sorgen machen muß, wie in der freien Wirtschaft gefeuert zu werden, nur weil seine Methode einem nicht gefallen, verschafft ihm die Unabhängigkeit die nötige Freiheit.
Alles andere wäre undenkbar, würde es die erforderliche Unabhängigkeit wegnehmen.
D.
Sag mal Dirk - hast du heute zu viel gefeiert, oder wie erklären sich solche Beiträge?
...aber nur mit den Utensilien, die Dir von oben aufoktroyiert werden (ein Bleistift muß reichen).
Sorry, aber spätestens hier wird die Argumentation irgendwie grad ein bisschen gaga.
CU
- ein leicht irritierter -
Olaf
Morgen,
nein, ich habe nicht zuviel gefeiert. Im Gegenteil...
Den Hinweis mit den aufoktroyierten Arbeitsmaterialien hätte ich vielleicht mit einem "/irony_on" kennzeichnen sollen.
Vielleicht macht´s jetzt mehr Sinn.
Unter´m Strich wollte ich nur darauf hinweisen, daß jeder Mensch seinen individuellen Arbeitsplatz benötigt.
Der eine mag seine Desktopicons so, der andere so. Der eine hat die Mouse rechts, der andere links. Und wiederum andere - sei es dem Alter geschuldet oder nicht - bevorzugen immer noch Papier, in dem sie arbeiten können.
Wenn im Rahmen eines Generationenwechsels neue Richter die elektronische Form bevorzugen, ist das ok. Und daß ein unabhängiger Richter der Ansicht ist, gute Arbeit nur in Papierform erledigen zu können - so sei es.
bzgl. MS-Tisch (ich weiß nicht mehr, wer da fragte):
das ist dieser Bildschirmtisch von Microsoft, auf dem man "Minority Report"-ähnlich Dateien und deren Inhalte hin-und-herschieben kann.
Gruß,
Dirk
Klar! Privat kann das ja auch jeder von uns halten wie ein Dachdecker, nur nicht so hoch ;-)
Aber dass man seinen Arbeitgeber dazu knechten können soll, dass er älteren Arbeitnehmern älteres Arbeitsmaterial bereitstellen muss, das finde ich beinahe schon dreist... naja, sowas funktioniert dann ja auch nur in der heilen Beamtenwelt *kopfschüttel*
Greetz
Olaf
naja, was heißt "älteres Arbeitsmaterial"?
So alt und abwegig ist Papier noch nicht.
Würde der jetzt auf Schiefertafeln und Kreide bestehen, würde ich Dir zustimmen. ;-D
D.
Dirk, mir ist das im Grunde genommen egal, ob das abwegig ist oder nicht.
Worüber ich hingegen Bauklötze staune - neanderix und einige andere anscheinend auch - ist die Anspruchshaltung die diese Leute am Leibe haben.
Ein Richter ist Beamter, also so etwas ähnliches wie ein Arbeitnehmer - zumindest ist er kein Selbständiger. Da hat er sich mit dem zu begnügen, was der Arbeitgeber, oder in diesem Fall meinetwegen Dienstherr vorsetzt. Etwas anderes wäre es, wenn das mit arbeitsmedizinischen Richtlinien nicht vereinbar wäre - aber hier geht es anscheinend ja nur um bevorzugte Arbeitsweisen.
Die Krone des Ganzen finde ich, dass der Gesetzgeber solche Narrenfreiheit auch noch mit "Unabhängigkeit unserer Richter und den Lehren von 1933" begründet. Da sträuben sich mir wirklich die Nackenhaare.
Wenn man einen Richter dazu zwingt, mit zeitgemäßer EDV-Bürotechnik zu arbeiten, hat das schließlich keinen Einfluss darauf, wie seine Urteile ausfallen - insofern finde ich diese Verknüpfung reichlich hanebüchen.
CU
Olaf
Nein, ist er nicht. Nur so etwas ähnliches. Ein Beamter hat weitaus weniger Handlungsspielraum bei der Erledigung seiner Dienstgeschäfte. Max hatte schon mal den entsprechenden Wikipedia-Artikel verlinkt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Richter
Zitat:
Berufsrichter stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern beim Bund oder einem Land in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, dem Richterverhältnis, das dem Dienstverhältnis eines Beamten ähnlich ist.
[...]
Richter unterstehen ähnlich wie Beamte einer Dienstaufsicht, wobei die Dienstaufsicht durch die richterliche Unabhängigkeit jedoch eingeschränkt ist.
Okay - das mag sein. Nur ändert es an meinen Überlegungen nichts, denn die laufen ja im Kern darauf hinaus, dass ein Richter kein selbständiger Unternehmer ist.
Aber gut, wenn das Gesetz ihm dennoch derart viele Freiheiten einräumt, muss man das wohl so hinnehmen.
CU
Olaf
Scheint mir aber doch so.
Um es einfach klar zu stellen: ob ein richter die Akten am bildschirm sichtet oder ob er Papierberge wälzt ist mir im Grunde schnuppe, aber sowas von.
Nicht nachvollziehbar für mich ist aber, dass es einem richter nicht zuzumuten sein soll, der "Drucken" button selber zu drücken, sondern dass ihm die akten auf Wunsch auf dem silbertablet zu präsentieren sein sollen.
"bitte sher euer ehren, darfs sonst noch was sein?".
"Extrawürste! heute Extrawürste. spottbillig, auf Steuerzahlerkosten. Bitte bedienen sie sich solange der Vorrat reicht!"
Volker
Eine ganze Menge. Ein Richter ist dank GG so unabhängig, dass er seinem Dienstherren nicht einmal Rechenschaft über seine Arbeitszeiten etc. schuldig ist.
Mit anderen Worten: Der Job eines Richters ist es, Recht zu sprechen. Auf welche Weise er dabei vorgeht, ist - solange alles im Rahmen der Gesetze stattfindet - ganz allein seine Angelegenheit; noch nicht mal sein Dienstherr hat ihm da dreinzureden. Wenn der Richter also lieber mit papiernen als mit digitalen Akten arbeitet, steht ihm das zu - zumindest nach der aktuellen Gesetzeslage.
Man kann einem Richter übrigens nur am Zeug flicken, wenn ihm in seinen Urteilen vorsätzliche Rechtsbeugung nachgewiesen werden kann.
Nein. Exakt NICHTS hat es damit zu tun. Hätte es das, dann könnte EIN quertreibender richter (und ja, solches Verhalten nenne ich Quertreiberei) Richter eine Modernisierung der Gerichtlichen Verwaltung in D komplett verhindern.
Ein Richter ist dank GG so unabhängig, dass er seinem Dienstherren nicht einmal Rechenschaft über seine Arbeitszeiten etc. schuldig ist.
Wenn dem wirklich so ist, ist das ein untragbarer Zustand und ein SKANDAL. Punkt.
Wenn der Richter also lieber mit papiernen als mit digitalen Akten arbeitet, steht ihm das zu - zumindest nach der aktuellen Gesetzeslage.
Nö - ob dem wirklich so ist, hat erstmal ein weiteres Gericht zu entscheiden. Und ich kann für uns alle nur hoffen, dass spätestens der BGH oder das Bundesverwalktungsgericht diesen Schwachsinn stoppt.
Man kann einem Richter übrigens nur am Zeug flicken, wenn ihm in seinen Urteilen vorsätzliche Rechtsbeugung nachgewiesen werden kann.
Bedauerlicherweise -- das ist auch der Grund warum Buske in HH immernoch seine Ansicht von "Recht" durchsetzen darf...
Volker
Sorry, ich habe das nicht erfunden. Und die Frage ist auch nicht, ob ich oder irgendjemand anderes das toll findet, sondern so ist eben die aktuelle Situation.
http://de.wikipedia.org/wiki/Richter#Die_richterliche_Unabh.C3.A4ngigkeit
Das ist was mir immer bange macht. Die Freiheiten eines Richters. Wenn dieser Richter sein Recht nimmt besser mit Akten zu hantieren, was fuer mich persoenlich Zeit Aufwendiger ist, wer weiss.
Ich kenne das aus meine Videobetreiber Zeit in Deutschland. Fuer das ganze Verleih Geschaeft wurde ja Hard/Software genommen von RIIS als beispiel. Alles wurde gescannt und ausgedruckt. Ging ja ruck zuck. Nur die Inhaber behaupten das sie mit Bleistift und Aktenkarten schneller sind als wie mit Computer. Das konnte ich damals nie glauben. Besonders das ausrechnen, wieviele Filme man verliehen hat. Oder wieviele Kunden ihre Filme noch nicht zurueck gebracht haben.
Nur wenn ich mir so die Zukunft anschaue, dann wird es mir bange. Weil wenn ich die Studeneten dieser Generation anschaue, wird es mir noch uebler. Richter sind auch nur Menschen. In die letzte Zeit haeufen sich die Urteile die wiederum vom Obersten Gerichthof annuliert wird.
Gruss
Sascha
Nein, so ist sie NICHT. so hat bisher erst EIN gericht entschieden und das Urteil ist nochnichtmal rechtskräftig.
Und es wird es hoffentlich auch nicht werden.
Die richterliche Unabhängigkeit darf nicht so weit gehen, dass einem richter auf dessen Wunsch der Puderzucker in den Arsch geblasen werden muss.
auf den Fall bezogen: er hatr den Knopf zum erstellen seiner gewünschten Papierberge gefälligst SELBER und EIGENHÄNDIG zu drücken - soviel EDV Arbeit ist auch einem Richter zuzumuten, punkt, BASTA!
Volker
Ja, leider ist das so. Flick mal einhem faulen und unabhängigen Richter etwas ans Zeug!
Es ist für Otto-Normalverbraucher unmöglich einen "unabhängigen" Richter in irgendeiner Weise für den Schaden den er Dir zugefügt hat persönlich zu belangen.
Mir wurde von Richtern schon unverholen gesagt: "Wir haben uns mit den Akten nicht auseiandergesetzt."und wenn dir das nicht reicht, wird die Klage eben mal kurz abgewiesen wegen "Unzuständigkeit". Selbst wenn Dir dann eine nächsthöhere Instanz vielleicht Recht gibt ist das Geld für Gericht und Anwalt trotzdem futsch.
ich will ja nicht alle Richter der Faulheit beschuldigen, aber leider habe ich solche Erfahrungen in den letzten 9 Jahren vor mehreren!!! Gerichten gemacht.
(Erfolg: 11.000 € zu Recht erhalten, Kosten: ca. 20.000 €)
So kommst zu Deinem Recht.
Inzwischen hab ich mir überlegt, dass ich besser hier auf den Golfplatz gehe, da treffe ich wenigstens ein paar von den Jungs in ihren schwarzen Roben während ihrer Dienstzeit.
Und wenn sich dieser Richter dann von all den Papierenen Akten eine Staublunge geholt hat, dann bekommt er das von einem richterlichen Kollegen bescheinigt als Berufskrankheit und geht vorzeitig in die gutbezahlte Pension.
Darum sind sie ja "unabhängig"!
Tag Paulchen, wenn du den Prozess anscheinend gewonnen hast - warum bist du dann auf deinen Kosten sitzengeblieben? Oder war das ein Prozess vor dem Arbeitsgericht? Afaik ist das dort so geregelt dass jeder seine Kosten selbst trägt.
CU
Olaf
Dem Penner sein Bier, dem Richter das Papier.
MfG
THX Ultra II
Ich frage mich ob man dem Richter denn einen Tablet-PC mit hochauflösendem Display und Software zum Speichern von Markierungen und Notizen innerhalb und Verwaltung der Dokumente bezahlt hätten?