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Richter hat ein Recht auf Aktenberge

Unholy / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

Düsseldorf. Ein Richter will nicht am Computer arbeiten und bekommt deshalb alle Akten schriftlich - bergeweise. Das Dienstgericht in Düsseldorf gab ihm Recht. Ein Richter muss nicht am Bildschirm arbeiten: Er hat ein Recht auf Aktenberge. Die Kosten trägt der Steuerzahler.

http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2009/9/2/news-131589637/detail.html#956856

Ich frag mich wirklich ob alle Macht im Staat von einem Richter ausgehen darf!


Gruss

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Max Payne neanderix „Was hat das jetzt damit zu tun, ausser exakt gar nichts ? sorrys, aber für...“
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Was hat das jetzt damit zu tun, ausser exakt *gar nichts*?

Eine ganze Menge. Ein Richter ist dank GG so unabhängig, dass er seinem Dienstherren nicht einmal Rechenschaft über seine Arbeitszeiten etc. schuldig ist.
Mit anderen Worten: Der Job eines Richters ist es, Recht zu sprechen. Auf welche Weise er dabei vorgeht, ist - solange alles im Rahmen der Gesetze stattfindet - ganz allein seine Angelegenheit; noch nicht mal sein Dienstherr hat ihm da dreinzureden. Wenn der Richter also lieber mit papiernen als mit digitalen Akten arbeitet, steht ihm das zu - zumindest nach der aktuellen Gesetzeslage.

Man kann einem Richter übrigens nur am Zeug flicken, wenn ihm in seinen Urteilen vorsätzliche Rechtsbeugung nachgewiesen werden kann.
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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