Düsseldorf. Ein Richter will nicht am Computer arbeiten und bekommt deshalb alle Akten schriftlich - bergeweise. Das Dienstgericht in Düsseldorf gab ihm Recht. Ein Richter muss nicht am Bildschirm arbeiten: Er hat ein Recht auf Aktenberge. Die Kosten trägt der Steuerzahler.
http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2009/9/2/news-131589637/detail.html#956856
Ich frag mich wirklich ob alle Macht im Staat von einem Richter ausgehen darf!
Gruss
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Das ist eine Folge der in Art. 97 GG festgelegten Unabhängigkeit der Richter:
Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. (Art. 97, Abs.1 GG)