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Richter hat ein Recht auf Aktenberge

Unholy / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

Düsseldorf. Ein Richter will nicht am Computer arbeiten und bekommt deshalb alle Akten schriftlich - bergeweise. Das Dienstgericht in Düsseldorf gab ihm Recht. Ein Richter muss nicht am Bildschirm arbeiten: Er hat ein Recht auf Aktenberge. Die Kosten trägt der Steuerzahler.

http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2009/9/2/news-131589637/detail.html#956856

Ich frag mich wirklich ob alle Macht im Staat von einem Richter ausgehen darf!


Gruss

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Olaf19 dirk42799 „Du siehst wohl nur schwarz und weiß, wie? Aus dem zit. Artikel geht hervor,...“
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...ist er vielleicht einfach nur alt und kann den PC nicht mehr effektiv und effizient bedienen? Oder ist er einfach nur fortschrittsresistent?

...und genau damit gibst du neanderix indirekt recht! Das wäre in einem Unternehmen ein IMHO guter Grund für eine personenbezogene Kündigung. Die Welt in der wir leben, dreht sich eben weiter - als abhängig Beschäftigter kann ich doch nicht ernsthaft erwarten, dass sich mein Arbeitgeber meinen persönlichen, antiquierten Vorstellungen von Arbeitsmethodik unterwirft und meine Arbeitsbedingungen nur für mich persönlich entsprechend downgraded.

Aber Richter haben bei uns anscheinend eine Quasi-Narrenfreiheit...

Was das nun schon wieder mit "1933" zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Die Nazi-Vergangenheits-Keule liegt anscheinend wieder mächtig im Trend...

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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