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News: Schwarzer Tag für deutsches Internet

Hamburger Gericht torpediert Meinungsfreiheit

Redaktion / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

Gemäß Meldung auf Heise.de ist die Berufungsverhandlung bezüglich des "Heise-Urteils" abgeschlossen. Die Berufung wurde zurückgewiesen. Allerdings konnte der Heise-Verlag zumindest einen geringen Teilerfolg erzielen.

Die Foren-Kontrollpflicht wurde vom Gericht nun eingeschränkt. Eingeschränkt heißt: ein Forenbetreiber ist jetzt nicht mehr verpflichtet, sämtliche Leserbeiträge generell zu überwachen.

ABER: er muss ein Forum dann überwachen, wenn er auf darin erfolgte Rechtsverstöße hingewiesen wurde. Die schriftliche Urteilsbegründung soll in wenigen Tagen folgen, der Heise-Verlag will nach dessen Prüfung entscheiden, ob der Rechtsstreit um die Meinungsfreiheit fortgesetzt wird.

Details hier auf Heise.de: Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein.

Michael Nickles meint: Ein übles Urteil, das in einem demokratischen Land nicht tragbar ist. Hier wird Meinungsfreiheit gnadenlos gelyncht, von einem Teilerfolg zu reden ist Unsinn. Es bleibt nur zu hoffen, dass der Heise-Verlag hart bleibt und diesen Rechtsstreit bis zur letzten Instanz durchzieht.

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Scheiße... The Wasp
Crazy Eye xafford „Sorry wenn ich hier heil hinschreibe, sollte man den Forenbetreiber dazu bringen...“
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http://www.heise.de/ct/06/11/058/ :

"Hoffnung für Betreiber von nicht kommerziell betriebenen Foren macht ein Urteil des LG München vom Dezember 2005 (Az.: 7 O 16341/05). Das Gericht wies darin den Antrag eines für Abmahnungen bekannten Anbieters von Online-Stadtplänen gegen den Betreiber eines Termin- und Veranstaltungskalenders für Gehörlose zurück. Ein Nutzer des Kalenders hatte eine urheberrechtlich geschützte Stadtplankachel gepostet. Dass der Betreiber Einträge nach eigenen Angaben vorab auf rechtswidrige Inhalte kontrolliert, führt laut Gericht nicht dazu, die Einträge als eigene Inhalte zu qualifizieren. Auch eine Haftung als Störer komme im vorliegenden Fall nicht in Betracht.

Dem Betreiber einer Plattform sei es nicht zuzumuten, jeden Termineintrag vor Veröffentlichung im Internet auf mögliche Verletzungen fremder Urheberrechte zu untersuchen, stellten die Münchener Richter klar. Eine solche Verpflichtung würde den Betrieb des Online-Kalenders in Frage stellen. Insbesondere handele es sich beim Veranstaltungskalender anders als bei der Entscheidung des BGH im Fall Internet-Versteigerung nicht um ein gewerbliches Angebot. "

Ich hatte mich auf diesen Auszug berufen, der glaub ich bei Golem wesentlich plakativer angepriesen wurde dort find ich aber den artikel nicht.

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Noch waas Crazy Eye
Noch waas xafford
@neanderix Olaf19