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News: Schwarzer Tag für deutsches Internet

Hamburger Gericht torpediert Meinungsfreiheit

Redaktion / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

Gemäß Meldung auf Heise.de ist die Berufungsverhandlung bezüglich des "Heise-Urteils" abgeschlossen. Die Berufung wurde zurückgewiesen. Allerdings konnte der Heise-Verlag zumindest einen geringen Teilerfolg erzielen.

Die Foren-Kontrollpflicht wurde vom Gericht nun eingeschränkt. Eingeschränkt heißt: ein Forenbetreiber ist jetzt nicht mehr verpflichtet, sämtliche Leserbeiträge generell zu überwachen.

ABER: er muss ein Forum dann überwachen, wenn er auf darin erfolgte Rechtsverstöße hingewiesen wurde. Die schriftliche Urteilsbegründung soll in wenigen Tagen folgen, der Heise-Verlag will nach dessen Prüfung entscheiden, ob der Rechtsstreit um die Meinungsfreiheit fortgesetzt wird.

Details hier auf Heise.de: Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein.

Michael Nickles meint: Ein übles Urteil, das in einem demokratischen Land nicht tragbar ist. Hier wird Meinungsfreiheit gnadenlos gelyncht, von einem Teilerfolg zu reden ist Unsinn. Es bleibt nur zu hoffen, dass der Heise-Verlag hart bleibt und diesen Rechtsstreit bis zur letzten Instanz durchzieht.

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Scheiße... The Wasp
xafford Crazy Eye „ABER: er muss ein Forum dann überwachen, wenn er auf darin erfolgte...“
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Sorry wenn ich hier heil *** hinschreibe, sollte man den Forenbetreiber dazu bringen dürfen es zu löschen.

Du hast also den gesamten Rechtstreit und seinen Hintergrund nicht verfolgt und kennst die derzeitige Rechtslage nicht. Vielleicht solltest Du dir erst einmal das Ganze durchlesen, dann verstehst Du auch worum es dabei geht. Einen Forenbetreiber kannst Du schon lange dazu bringen einen rechtswidrigen Beitrag zu löschen und um das geht es bei der ganzen Sache auch überhaupt nicht. Heise hat den gemeldeten Beitrag um den es ging sofort gelöscht nach Kenntnisnahme und laut Mediendienste-Staatsvertrag ist auch genau das festgeschrieben: Nach positiver Kenntnis ist zu löschen. Hier geht es um präventives Löschen entgegen dem MDStV. Ein Betreiber muß Vorsorge treffen, dass keine widerrechtlichen Beiträge verfasst werden können.

Außerdem gilt das heise urteil nicht für alel foren, sondern hauptsächlich für kommerzielle Foren

Nein. Im ursprünglichen Urteil gibt es keine Einschränkung auf kommerzielle Foren, sondern Foren werden allgemein als gefährliche Einrichtungen eingestuft. Zu der Ablehnung durch das OLG gibt es noch keine schriftliche Begründung und in der mündlichen Begründung, so weit ich sie gelesen habe, gibt es auch keine Einschränkung auf kommerzielle Foren. Zudem gilt eine Seite meist schon als "geschäftsmäßig betrieben" wenn Werbung eingeblendet wird.

weswegen die abmahnwelle nach den ersten urteil schnell gestoppt wurde

Auch falsch, sie wurde gestoppt, weil 1. noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorlag und 2. das Urteil nie rechtsgültig wurde durch die Anfechtung durch Heise.

Dein Beitrag geht also mehrfach am Thema vorbei.
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Noch waas Crazy Eye
Noch waas xafford
@neanderix Olaf19