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AV nötig für Onlinebanking - ja oder nein?

mawe2 / 64 Antworten / Flachansicht Nickles
Bedeutet demnach wohl... kein Internetzugang und keinerlei Daten von extern

Bedeutet auch: Kein Online-Banking!

Mindestens dafür müsste er nämlich einen Virenscanner nutzen, auch wenn er selbst von dessen Nützlichkeit nicht überzeugt ist. Da gibt's ganz klare Bedingungen, die man erfüllen muss.

Wenn er hier in aller Öffentlichkeit seine Virenscanner-Abstinenz darlegt, dürfte es für seine Bank kein Problem sein, ihm einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen nachzuweisen, falls er mit einem derart ungeschützten System dennoch Online-Banking betreiben würde.

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winnigorny1 gelöscht_35042 „Winni, wenn ich Onlinebanking im herkömmlichen Sinne betreibe, habe ich einen Virenscanner aktiviert. In meinem Fall kann ...“
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Da können andere mir erzählen was sie wollen!

Wenn du meinst. Ich bin da überfragt. Jedenfalls hat mir ein Banker erzählt, dass im Falle, dass ein Kunde einer Abzocke aufgesessen ist, die Bank nur dann Schadenersatz leistet, wenn der Kunde einen Virenscanner aktiv hatte. Und das untersuchen die und können auch nachweisen, ob zum Zeitpunkt des "Unfalls" ein aktiver Virenscanner auf dem System war. - Behauptet der Typ jedenfalls.

Aber wenn du ohnehin einen aktiv hast (denke mal, den Defender - wie jeder vernünftige Mensch), musste dir ohnehin keinen Kopp machen.

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