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AV nötig für Onlinebanking - ja oder nein?

mawe2 / 64 Antworten / Flachansicht Nickles
Bedeutet demnach wohl... kein Internetzugang und keinerlei Daten von extern

Bedeutet auch: Kein Online-Banking!

Mindestens dafür müsste er nämlich einen Virenscanner nutzen, auch wenn er selbst von dessen Nützlichkeit nicht überzeugt ist. Da gibt's ganz klare Bedingungen, die man erfüllen muss.

Wenn er hier in aller Öffentlichkeit seine Virenscanner-Abstinenz darlegt, dürfte es für seine Bank kein Problem sein, ihm einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen nachzuweisen, falls er mit einem derart ungeschützten System dennoch Online-Banking betreiben würde.

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Andreas42 gelöscht_189916 „Den zweiten Teil des Satzes würde ich unabhängig von der Software nicht unterschreiben und dabei ist der Weg für das ...“
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Interessant wäre doch eigentlich nur, ob es Fälle gibt, bei denen eine Bank nicht gezahlt hat, weil der Kunde Opfer eines Betrugs wurde und keinen Virenschutzprogramm hatte.

Die Stiftung Warentest führt nur zwei Urteile auf, in denen der Kunde den Virenschutzprogramm hatte und die Bank schließlich erstatten musste.

https://www.test.de/Onlinebanking-So-minimieren-Sie-das-Risiko-4096971-4096975/

Es wäre wirklich interessant, ob es Urteile oder wegen mir belegte Fälle gab, wo die Bank das Erstatten verweigern konnte, weil kein Virenschutzprogramm vorhanden ist.

Die Sparkassen arbeiten inzwischen an einem Browser, der auch bei befallenem Rechner noch Schutz bieten soll.

https://www.sparkasse-am-niederrhein.de/protect

Natürlich ist das Ding nicht so sicher, wie behauptet.

https://www.heise.de/news/c-t-entdeckt-Sicherheitsmaengel-in-Banking-Software-der-Sparkasse-7126688.html

Gott2 wird noch richten, ob diese Antwort zielfuehrend ist oder nicht.
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