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AV nötig für Onlinebanking - ja oder nein?

mawe2 / 64 Antworten / Flachansicht Nickles
Bedeutet demnach wohl... kein Internetzugang und keinerlei Daten von extern

Bedeutet auch: Kein Online-Banking!

Mindestens dafür müsste er nämlich einen Virenscanner nutzen, auch wenn er selbst von dessen Nützlichkeit nicht überzeugt ist. Da gibt's ganz klare Bedingungen, die man erfüllen muss.

Wenn er hier in aller Öffentlichkeit seine Virenscanner-Abstinenz darlegt, dürfte es für seine Bank kein Problem sein, ihm einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen nachzuweisen, falls er mit einem derart ungeschützten System dennoch Online-Banking betreiben würde.

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fakiauso luttyy „HBCI über Kartenleser wird von den Banken über kurz oder lang eingestampft. Einer meiner Banken bietet es schon gar nicht ...“
Optionen
Optische-TAN-Generatoren sind angesagt (Bankkarte erforderlich) und in Verbindung z.B. mit StarMoney nicht zu knacken.


Den zweiten Teil des Satzes würde ich unabhängig von der Software nicht unterschreiben und dabei ist der Weg für das Übertragen der TAN unerheblich;-)

Steht HBCI in nichts nach..


Auch da halte ich das eher den neueren PSD2-Richtlinien geschuldet.

Das HBCI-Verfahren mit separater Karte+Kartenleser+PIN am Leser+passwortgeschützter Software war m.E. nicht per se unsicherer als die aktuellen TAN-Verfahren in Kombination mit Bankkarte.

das ist nicht Gegenstand des Threads

Jepp...

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