Viren, Spyware, Datenschutz 11.225 Themen, 94.358 Beiträge

AV nötig für Onlinebanking - ja oder nein?

mawe2 / 64 Antworten / Flachansicht Nickles
Bedeutet demnach wohl... kein Internetzugang und keinerlei Daten von extern

Bedeutet auch: Kein Online-Banking!

Mindestens dafür müsste er nämlich einen Virenscanner nutzen, auch wenn er selbst von dessen Nützlichkeit nicht überzeugt ist. Da gibt's ganz klare Bedingungen, die man erfüllen muss.

Wenn er hier in aller Öffentlichkeit seine Virenscanner-Abstinenz darlegt, dürfte es für seine Bank kein Problem sein, ihm einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen nachzuweisen, falls er mit einem derart ungeschützten System dennoch Online-Banking betreiben würde.

bei Antwort benachrichtigen
Andreas42 Nachtrag zu: „Interessant wäre doch eigentlich nur, ob es Fälle gibt, bei denen eine Bank nicht gezahlt hat, weil der Kunde Opfer eines ...“
Optionen

Jetzt habe ich mit deutlich Andersen Suchbegriffen doch noch ein Urteil von 2008 gefunden. 

https://openjur.de/u/467819.html

Da sollte offenbar eine Bank verklagt werden, den Schaden zu ersetzen. Die Klage wurde abgewiesen. Hier ging es um einen Troyaner, der die eingegebene TAN angegriffen hat.

Das Argument der Klage war offenbar, dass die Bank eine unsichere Platform bereitgestellt hat und es bereits (aus damaliger Sicht) sichere Verfahren wie iTAN gab.

Rückwirkend ist das schon etwas merkwürdig zu lesen, da inzwischen auch iTAN Geschichte ist.

Das Urteil nennt zwar das fehlende Virenschutzprogramm, hebt aber auf eine allgemeine Mitwirkungspflicht des Kunden ab. Konkret wird erwähnt, dass er nicht beim scheinbaren Ungültigkeit der 3. TAN seine Bank darüber informiert hat. (Mit dieser TAN wurde dann unberechtigt von seinem Konto Geld abgehoben.)

zählt das als Urteil wegen fehlendem Virenschutzprogramm? Ich bin da unsicher. Als Linux Nutzer hab ich auch keines laufen…

Mir faellt gerade kein bloeder Spruch ein, der mich ueber alle anderen erhebt.
bei Antwort benachrichtigen