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AV nötig für Onlinebanking - ja oder nein?

mawe2 / 64 Antworten / Flachansicht Nickles
Bedeutet demnach wohl... kein Internetzugang und keinerlei Daten von extern

Bedeutet auch: Kein Online-Banking!

Mindestens dafür müsste er nämlich einen Virenscanner nutzen, auch wenn er selbst von dessen Nützlichkeit nicht überzeugt ist. Da gibt's ganz klare Bedingungen, die man erfüllen muss.

Wenn er hier in aller Öffentlichkeit seine Virenscanner-Abstinenz darlegt, dürfte es für seine Bank kein Problem sein, ihm einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen nachzuweisen, falls er mit einem derart ungeschützten System dennoch Online-Banking betreiben würde.

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gelöscht_327338 Borlander „Die Frage kommt ja immer wieder auf. Recht offensichtlich ist es, dass man als Kunde dazu verpflichtet ist beim sicheren ...“
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Virenscanner werden dabei regelmäßig vorausgesetzt, der Verzicht auf solche wird von Banken (und auch anderen Institutionen) immer noch regelmäßig als grob Fahrlässig angesehen.

Der Beweis des nicht vorhandenen Virenscanners dürfte, zumindest wenn der Nutzer einigermaßen Kenntnisse hat, recht schwer sein, denn

  • der Nutzer kann ja den Virenscanner nachträglich (wieder) installieren, z.B. unter vorüber gehender Zurücksetzung des Systemdatums.
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