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AV nötig für Onlinebanking - ja oder nein?

mawe2 / 64 Antworten / Flachansicht Nickles
Bedeutet demnach wohl... kein Internetzugang und keinerlei Daten von extern

Bedeutet auch: Kein Online-Banking!

Mindestens dafür müsste er nämlich einen Virenscanner nutzen, auch wenn er selbst von dessen Nützlichkeit nicht überzeugt ist. Da gibt's ganz klare Bedingungen, die man erfüllen muss.

Wenn er hier in aller Öffentlichkeit seine Virenscanner-Abstinenz darlegt, dürfte es für seine Bank kein Problem sein, ihm einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen nachzuweisen, falls er mit einem derart ungeschützten System dennoch Online-Banking betreiben würde.

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Borlander fakiauso „Moin Das sind aber keine Vorgaben der Bank, sondern das ist die Meinung von Rechtsexperten, dass der Nutzer das haben ...“
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Das sind aber keine Vorgaben der Bank, sondern das ist die Meinung von Rechtsexperten, dass der Nutzer das haben sollte.

Deren Meinungen wie die gesetzlichen Bestimmungen in Kombination mit zumutbaren Geschäftsbedingungen der Banken anzuwenden sind, sind jedoch nicht im luftleeren Raum entstanden, sondern basieren auch auf Erfahrungen aus der tatsächlichen rechtlichen Bewertung in der Praxis.

Auch die Tatsache, dass auf dem Computer des Bankkunden geheime Daten ausgespäht worden sind, erlaube nicht den Schluss darauf, dass es insoweit an einem wirksamen Virenschutzprogramm mangele. Die Grundsätze des Anscheinsbeweises würden in einem solchen Fall nicht eingreifen

Wenn der Nutzer vorab öffentlich dokumentiert keinen Virenschutz zu verwenden, dann liegt aber wohl mehr als ein Anscheinsbeweis (die Rechtschreibkorrektur von FF schlägt mir hier gerade "Schweinsbraten" vor...) vor? (Das war zumal mal der Ausgangspunkt für die aussage von mawe2)

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