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Betreuungsgeld und HartzIV

jueki / 54 Antworten / Flachansicht Nickles

Das geplante Betreuungsgeld soll den Arbeitslosen als Einkommen angerechnet werden.
Richtig so! Auch andere haben Probleme.
Wie man hier sehen kann.

Jürgen

PS: http://news.de.msn.com/panorama/panorama.aspx?cp-documentid=160072594

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Wenn Du meinst... Karl Karl64
winnigorny1 Bernds1 „Hallo Winni, was Du geschrieben hast, meinte ich. Wer Kinder...“
Optionen
Wie ist es Steuertechnisch, wenn einer sehr gut verdient und der Partner nicht oder nur minimal für die Rente arbeitet?

Der besser Verdienende nach Klasse 3, der mit dem kleinen Einkommen Klasse 5.

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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