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Betreuungsgeld und HartzIV

jueki / 54 Antworten / Flachansicht Nickles

Das geplante Betreuungsgeld soll den Arbeitslosen als Einkommen angerechnet werden.
Richtig so! Auch andere haben Probleme.
Wie man hier sehen kann.

Jürgen

PS: http://news.de.msn.com/panorama/panorama.aspx?cp-documentid=160072594

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Maybe jueki „Betreuungsgeld und HartzIV“
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Moin,

ich seh das ein wenig anders. Die Begründung, sozial schwächer gestellte Familien, darunter auch ALG2-Empfänger, würden es als Grund nehmen, die Kinder nicht in einer Kita unterzubringen, kann ich noch teilweise nachvollziehen.

Wenn nun aber einfach keine Plätze vorhanden sind, was dann?

Ich sehe das, wie einige Kritiker und halte es für sinnvoller, den Betrag (1,2 Milliarden?) in neue Kitas zu stecken. Nur so kann man wirklich sicher gehen, dass es auch den Kindern zugute kommt. Oder sie wählen wirklich das "Gutschein-Modell", dann aber bitte für alle. Denn die Kinder können nichts für die finanzielle Situation und soziale Position der Eltern und sollten identische Möglichkeiten haben.


Gruß
Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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Wenn Du meinst... Karl Karl64