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Betreuungsgeld und HartzIV

jueki / 54 Antworten / Flachansicht Nickles

Das geplante Betreuungsgeld soll den Arbeitslosen als Einkommen angerechnet werden.
Richtig so! Auch andere haben Probleme.
Wie man hier sehen kann.

Jürgen

PS: http://news.de.msn.com/panorama/panorama.aspx?cp-documentid=160072594

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Wenn Du meinst... Karl Karl64
gelöscht_238890 Bernds1 „Hallo Hatterchen, zahlen den Höchstsatz war falsch...“
Optionen
Zahlen  das gleiche wie ledige mit identischem Einkommen.

Aber so ist es doch momentan schon, und nicht erst seit gestern.

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