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Betreuungsgeld und HartzIV

jueki / 54 Antworten / Flachansicht Nickles

Das geplante Betreuungsgeld soll den Arbeitslosen als Einkommen angerechnet werden.
Richtig so! Auch andere haben Probleme.
Wie man hier sehen kann.

Jürgen

PS: http://news.de.msn.com/panorama/panorama.aspx?cp-documentid=160072594

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Wenn Du meinst... Karl Karl64
Bernds1 gelöscht_238890 „Aber so ist es doch momentan schon, und nicht erst seit...“
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Hallo Hatterchen,

ledige haben Steuerklasse1, verheiratete können die Steuerklassen, nach gewissen Vorgaben wählen.

Das Kindergeld reicht vorne und hinten nicht. Also werden Familien mit Kinder gegenüber kinderlosen benachteiligt, weil sie einen Teil vom Einkommen für die Kindere abzweigen müssen.

Gruß

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