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Betreuungsgeld und HartzIV

jueki / 54 Antworten / Flachansicht Nickles

Das geplante Betreuungsgeld soll den Arbeitslosen als Einkommen angerechnet werden.
Richtig so! Auch andere haben Probleme.
Wie man hier sehen kann.

Jürgen

PS: http://news.de.msn.com/panorama/panorama.aspx?cp-documentid=160072594

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Wenn Du meinst... Karl Karl64
IRON67 gelöscht_238890 „Für mich, war sie ein souveräner Staat, den ich jedoch...“
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Was jedoch deren durchgängige Einstellung zum System betraf, war/bin ich erschüttert.

Das solltest du etwas näher erklären, weil ich nicht so recht weiß, wie du das meinst.

Sobald ein Troll, DAU oder Elch im Lauf eines Threads auf heftige Kritik stößt, argumentiert er mit der Arroganz des Kritikers. Dies kann auch vorsorglich erfolgen.[Roesen's Law]
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