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Stromanbieter Ärger

christian t / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,
ich brauche mal Hilfe was den Stromanbieter angeht. Ich habe von eprimo die Mitteilung erhalten, dass ich vom 01-05-2011 bis 28.01.2012 2002 2002 kWh verbraucht haben soll und 354 € Nachzahlung fällig werden kWh Preis 0,19 €.
Ein Blick auf meinen Stromzähler beweist das Gegenteil. 1024 kWh für genannten Zeitraum.
Ich bin in Wiederruf gegangen. In Brieflicher Form sowie e-mail.
Was kann ich sonst noch tun sollte es zu einer unrechtmäßigen Abbuchung kommen.


Grüße Christian

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out-freyn gelöscht_265507 „Fristen für Rückbelastungen - Regeln seit November 2009 Bestrittene...“
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Regeln seit November 2009

Das gilt aber nur für "neue" Einzugsermächtigungen und Pflicht ist es erst seit November 2010.

Alte Einzugsermächtigungen, die noch nicht auf SEPA-Lastschriften umgeschrieben wurden (Einverständnis des Zahlers erforderlich), werden nach wie vor nach den "alten" nationalen Regeln behandelt. Zitat aus Deinem Link:

Nach geltender Rechtslage können die bisherigen Mandate für das deutsche Einzugsermächtigungsverfahren nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften verwendet werden, da nicht alle rechtlichen Anforderungen an ein SEPA-Mandat erfüllt sind.
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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