Hallo Leute,
ich brauche mal Hilfe was den Stromanbieter angeht. Ich habe von eprimo die Mitteilung erhalten, dass ich vom 01-05-2011 bis 28.01.2012 2002 2002 kWh verbraucht haben soll und 354 € Nachzahlung fällig werden kWh Preis 0,19 €.
Ein Blick auf meinen Stromzähler beweist das Gegenteil. 1024 kWh für genannten Zeitraum.
Ich bin in Wiederruf gegangen. In Brieflicher Form sowie e-mail.
Was kann ich sonst noch tun sollte es zu einer unrechtmäßigen Abbuchung kommen.
Grüße Christian
Off Topic 20.481 Themen, 227.570 Beiträge
Wenn die "unrechtmäßig" abbuchen, dann gehst du zu deiner Bank und lässt es dir zurück buchen. Anschließend werden die (der Stromlieferant) sich bei dir melden. Dann kannst du alles weitere mit denen klären.
Hier gibt es sogar einen Vordruck dafür: http://www.kostenlose-vordrucke.de/html/lastschrift-rueckbuchung.html
Gruß
K.-H.
Vielen Dank, werde ich machen.
Gruß
Christian
Das Theater habe ich seit 2009 mit E wie Einfach. Die waren der Meinung, daß ich das Niedersachsenstadion bewohne.
Geht vor Gericht.
'Wo ? Etwa in Niedersachsen ?
Da läuft doch alles so korrekt konnte man in der jüngeren Vergangenheit lesen.
Man mag es gar nicht erwähnen...
Hast Glück, Kollektivschuld ist ja abgeschafft.
Wer hat denn deinen Stromzähler abgelesen? Oder wie kommen die auf den genannten verbrauch?
Ich kenne die Modalitäten bei meinen bisherigen Stromversorgern nur so, dass ich zu einen Stichtag den Zählerstand selbst ablese und dann melde.
Dieser wird dann bei der Berechnung zugrunde gelegt.
Eben, so läuft das auch hier und dann wird das berechnet was man angegeben hat.
Wenn man falsche daten meldet, kann natürlich nichts stimmen, analog auch wenn der Anbieter einen "Zahlendreher" hat. Deshalb ja die frage woher der Anbieter die Stromverbrauchsdaten denn herhat.
Im übrigen, kommt sowas auch zustande, wenn man es versäumt etwas anzugeben. Dann wird nämlich geschätzt und das meistens nicht zugunsten des kunden.
Geh mal davon aus, dass die einen Fehler gemacht haben.
Fakt ist, dass sie den Zählerstand nach dem Ablesedatum von Deinem örtlichen Netzbetreiber bekommen. Das ist die Berechnungsgrundlage, denn der Netzbetreiber verlangt die Durchleitungsgebühren.
Da ich jedes Jahr meinen Stromanbieter zum Jahresende wechsle, läuft es so ab.
Ich gehe in den Keller und lese den Zähler ab. Dann übermittle ich per Internet diesen Zählerstand an alle Beteiligten.
1. meinem Netzbetreiber
2. dem alten Anbieter
3. dem neuen Anbieter.
Trotzdem kommt jemand vom örtlichen Netzbetreiber zum Ablesen. Derjenige bekommt von mir auch diese Zahl genannt. Der kommt gar nicht in den Keller.
So. Nun habe ich in der letzten Woche mal bei meinem alten Anbieter angerufen und gefragt, wann denn die Abrechnung kommt?
Antwort: Sie müssen erst warten, bis sie vom örtlichen Anbieter den offiziellen Verbrauch bekommen und das dürfe 28 Tage dauern.
Ich werde in jedem Fall wechseln weil eprimo ab März einen kWh Preis von knapp 30 Cent haben will und mein Grundversorger SWB um 4 Cent billiger ist.
Momentan ist es eh so eine Sache, zu einem "werbenden" Stromanbieter zu wechseln.
Nach der Teldafax-Pleite wackeln wohl auch einige andere Kameraden.
Ich warte auf meine Abrechnung von Hitstrom.
Wenn man mal "Hitstrom pleite" in Google eingibt, dann kommt Freude auf.
Ein wenig Zeit muss ich denen noch geben, aber dann werde ich das doch einem Rechtsanwalt überlassen. Den Letzten beißen die Hunde.
Hallo christian t,
den Wiederspruch hast Du hoffentlich per Einschreiben mit Rückschein versandt. Sonst bitte nachholen.
Rückgabe der Abbuchung vom Konto veranlassen (6 Wochenfrist)
und gleichzeitig den Rechnungsbetrag für den von Dir ermittelten Verbrauch anweisen. Das ist ganz wichtig, denn nur so kommst Du nicht in Zahlungsverzug. Zusatz: "Zahlung unter Vorbehalt" nicht vergessen.
Reaktion des Stromanbieters abwarten.
MfG.
violetta
nach Quartalsende oder 13 Monate schriftlich über die Bank.
Oder sind es 8 Wochen nach der Abbuchung.
Da hat sich im Oktober 2011 was getan.
Hallo IT-Lok,
Schitt, habe ich nicht mitbekommen! Kläre es bei Gelegenheit mit meiner Bank. Danke für den Hinweis.
Auf jeden Fall sollte immer kurzfristig reagiert und keinesfalls unnötig die Fristen ausgereizt werden.
MfG.
violetta
Ich habe mal bei meiner Bank angerufen, die Abbuchung für den Zeitraum 11/2011 geht jetzt noch direkt, was davor liegt nur schriftlich.
Oder sind es 8 Wochen nach der Abbuchung.
6 Wochen nach dem letzten Rechnungsabschluss (wird quartalsweise erstellt) gelten die im Quartal erfolgten Buchungen als genehmigt. Lastschriften können somit innerhalb dieser 6 Wochen zurückgegeben werden.
Sonderfall: Es lag gar dem Zahlungsempfänger gar keine explizit erteilte Einzugsermächtigung vor. Dann gilt eine Frist von 13 Monaten ab der Abbuchung.
Fristen für Rückbelastungen - Regeln seit November 2009
Bestrittene Lastschriften müssen bei Kenntnisnahme unverzüglich zurückgeholt werden.
Eine Lastschrift, für die eine gültige Genehmigung erteilt war, gilt laut Aussage der Banken als endgültig genehmigt, wenn nicht innerhalb von 8 Wochen nach Kontobelastung widersprochen und die Lastschrift rückgebucht wird. Sonst gilt die Lastschrift als genehmigt und kann nicht mehr zurück gegeben werden.
Wenn dagegen keine gültige Einwilligung in die Lastschriftabbuchung erteilt wurde (fehlendes Mandat), dann kann die Lastschrift bis 13 Monate nach Kontobelastung rückgebucht werden.
So steht es jedenfalls in den offiziellen Richtlinien der Bundesbank zum neuen SEPA-Lastschriftverfahren.
http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php
Hallo IT-Lok und out-freyn,
danke sehr für die aktuelle Klärung.
MfG.
violetta
Das gilt aber nur für "neue" Einzugsermächtigungen und Pflicht ist es erst seit November 2010.
Alte Einzugsermächtigungen, die noch nicht auf SEPA-Lastschriften umgeschrieben wurden (Einverständnis des Zahlers erforderlich), werden nach wie vor nach den "alten" nationalen Regeln behandelt. Zitat aus Deinem Link:
Nach geltender Rechtslage können die bisherigen Mandate für das deutsche Einzugsermächtigungsverfahren nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften verwendet werden, da nicht alle rechtlichen Anforderungen an ein SEPA-Mandat erfüllt sind.
Hallo, hier ein Auszug aus der Re
Hier die Mitteilung des Anbieters.
Wir haben uns mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber SW NETZE BREMERHAVEN zur Korrektur der Zählerstände in Verbindung gesetzt. Derzeit warten wir auf eine entsprechende Antwort und bitten Sie daher noch um etwas Geduld. Sobald wir eine Rückmeldung erhalten haben, melden wir uns wieder bei Ihnen und nehmen gegebenenfalls eine Rechnungskorrektur vor.
Bis zu diesem Zeitpunkt behält unsere Rechnung ihre Gültigkeit.
Weiter möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bis zur Klärung der Zählerstände auch der auf der Abrechnung befindliche Abschlagsplan seine Gültigkeit behält. Dies stellt jedoch keinen Nachteil für Sie dar. Sofern die Abrechnung nach Ihren Angaben korrigiert werden kann, wird der zu viel gezahlte Abschlagsbetrag wahlweise mit künftigen Abschlägen verrechnet oder an Sie zurück überwiesen.
Ist dieses Vorgehen rechtens oder kann ich in jedem Fall zurückbuchen?
Gruß Christian
Hallo Christian,
jedes Unternehmen versucht natürlich seine Forderungen durchzusetzen.
Dennoch würde ich wie in meinem Post beschrieben vorgehen, also widersprechen, Rückbuchung veranlassen und anteilig nach Deinen Werten plus evtl. fällige Abschläge zahlen, aber auf keinen Fall nicht zahlen.
Bringe auch Deine zusätzichen Kosten für Einschreiben mit Rückschein, Porto, Telefonkosten etc. in Abzug.
Mache in diesem Sinne auch eine erneute Mitteilung an den Anbieter.
MfG.
violetta
OK danke. Werde ich so machen. Stromanbieter hat inzwischen angerufen. Wiederruf ist in Arbeit.
Wollten einen auch schon fleißig günstigen Tarif andrehen. Habe abgelehnt. Insgesamt ist mein Grundversorger günstiger.
Mfg,
Christian
Hallo christian t,
mache immer alles schriftlich! Wenn du E-mail nutzt, ziehe immer eine Kopie für Deine Unterlagen! Bedenke immer, dass Du die Nachweise für einen Widerspruch führen musst!
Fertige ein möglichst detailliertes Gesprächsprotokoll vom Telefonat für Deine Unterlagen. Vielleicht wirst Du es noch brauchen!
MfG.
violetta
Schon aus Prinzip, würde ich darauf bestehen, den Ermittler des berechneten Zählerstandes bekannt zu geben.
Wenn nicht, dann lege schriftlich Widerspruch ein.
Das müssen die in einer gewissen Zeit beantworten.
Dafür gibt es sogar Gesetze.
Ich habe nämlich seit Freitag ein ähnliches Problem.
Trotz Meldungen des Zählerstandes arbeiten die mit Phantasiezahlen.
Die haben wahrscheinlich einfach nur geschätzt. Allerdings kann man mit so etwas Zeit schinden.