Hallo Leute,
ich brauche mal Hilfe was den Stromanbieter angeht. Ich habe von eprimo die Mitteilung erhalten, dass ich vom 01-05-2011 bis 28.01.2012 2002 2002 kWh verbraucht haben soll und 354 € Nachzahlung fällig werden kWh Preis 0,19 €.
Ein Blick auf meinen Stromzähler beweist das Gegenteil. 1024 kWh für genannten Zeitraum.
Ich bin in Wiederruf gegangen. In Brieflicher Form sowie e-mail.
Was kann ich sonst noch tun sollte es zu einer unrechtmäßigen Abbuchung kommen.
Grüße Christian
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Fristen für Rückbelastungen - Regeln seit November 2009
Bestrittene Lastschriften müssen bei Kenntnisnahme unverzüglich zurückgeholt werden.
Eine Lastschrift, für die eine gültige Genehmigung erteilt war, gilt laut Aussage der Banken als endgültig genehmigt, wenn nicht innerhalb von 8 Wochen nach Kontobelastung widersprochen und die Lastschrift rückgebucht wird. Sonst gilt die Lastschrift als genehmigt und kann nicht mehr zurück gegeben werden.
Wenn dagegen keine gültige Einwilligung in die Lastschriftabbuchung erteilt wurde (fehlendes Mandat), dann kann die Lastschrift bis 13 Monate nach Kontobelastung rückgebucht werden.
So steht es jedenfalls in den offiziellen Richtlinien der Bundesbank zum neuen SEPA-Lastschriftverfahren.
http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php