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Internetanschlussinhaber nun doch kein Freiwild?

Olaf19 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Gerade hat das OLG Frankfurt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt kassiert - siehe auch hier - wieder einmal war mehr oder weniger "blindlings" einem Rechteinhaber geglaubt worden, der meinte, einen Internetanschlussinhaber einer Urheberrechtsverletzung überführt zu haben, auch wenn dieser a) gar nicht zuhause und b) sein Rechner ausgeschaltet war.

Sicherlich kein Riesendurchbruch, aber doch ein kleiner Lichtblick.

CU
Olaf

Olaf19 Max Payne „ Davon lese ich allerdings nichts: In dem Fall, dass ein Dritter die...“
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Lediglich eine Verurteilung als Störer wäre infrage gekommen, hätte der Anschlussinhaber seinen WLAN-Router nicht ausreichend verschlüsselt

Gut, aber als Mitstörer zu haften ist ja nun sicherlich um einiges "glimpflicher" als wäre man selbst der "Raubkopierer" gewesen. Auch die Einschränkung mit der Verschlüsselung ist kein unwichtiger Aspekt - demnach gilt man nur dann als Mitstörer, wenn man seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, nicht aber, wenn man gut verschlüsselt hat, diese aber dennoch geknackt wurde.

CU
Olaf