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Internetanschlussinhaber nun doch kein Freiwild?

Olaf19 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Gerade hat das OLG Frankfurt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt kassiert - siehe auch hier - wieder einmal war mehr oder weniger "blindlings" einem Rechteinhaber geglaubt worden, der meinte, einen Internetanschlussinhaber einer Urheberrechtsverletzung überführt zu haben, auch wenn dieser a) gar nicht zuhause und b) sein Rechner ausgeschaltet war.

Sicherlich kein Riesendurchbruch, aber doch ein kleiner Lichtblick.

CU
Olaf

Crazy Eye soppiy „Wobei in solchen Fällen der Schaden oft nur ideell und in Geld schwer zu messen...“
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er ist schwer zu messen, aber er ist auf jedenfall vorhanden.

Das ist beim Mercedes je nach mechaniker auch anders, mit Glück ersetzt er nur die Stoßstange mit Pech wird noch der Wagen lackiert und ein vorschaden auf die Rechnung gesetzt ;)